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Stiefvater - Rechte

Der Stiefvater hat ein paar wichtige Rechte gegenüber dem Kind seiner Partnerin.
Der Stiefvater hat ein paar wichtige Rechte gegenüber dem Kind seiner Partnerin.
Wer als Stiefvater seine Partnerin bei der Kindererziehung unterstützt, hat auch Rechte. Sie sollten sich auch in dieser Lebenslage genau über die Rechte und Pflichten informieren und wissen, wo die Grenzen liegen.

Die Stellung des Stiefvaters vor dem Gesetz

  • Geht eine Person mit einem Kind oder mehreren Kindern eine neue Partnerschaft ein, so nennt man den neuen Partner in der Umgangssprache Stiefvater. Der Stiefvater hilft seiner Partnerin bei der Versorgung und der Erziehung ihrer Kinder. Nach dem Gesetz entstehen erst dann Rechte und Pflichten, wenn die beiden Partner heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen.
  • Beachten Sie, dass der Stiefpartner für die Kinder seiner Partnerin kein Sorge- oder Erziehungsrecht hat. Das Gesetzt erwartet lediglich, dass er bei der Erziehung und Versorgung Beistand leistet.
  • Im Alltag können viele Situationen entstehen, in denen Stiefpartner nicht entscheiden dürfen oder nur sehr eingeschränkt sind. Um diesem Umstand entgegenzuwirken, können Mütter dem Partner das "kleine Sorgerecht" gemäß § 1687b Bürgerliches Gesetzbuch erteilen.
  • Der Stiefpartner darf dann wenigstens Entscheidungen für das Kind treffen, die keine großen Auswirkungen auf die Kindesentwicklung nehmen. Durch dieses kleine Sorgerecht dürfen Entschuldigungen für die Schule unterzeichnet werden oder die Teilnahme an Elternversammlungen wird möglich. Der Stiefpartner darf hingegen beispielsweise nicht entscheiden, auf welche Schule das Kind geht oder ob ein operativer Eingriff durchgeführt werden darf. Beachten Sie, dass der Stiefpartner eine Opertation nur dann genehmigen kann, wenn eine Notsituation vorliegt. Dann kann auf die Zustimmung der Mutter verzichtet werden.   

Die Rechte vom Stiefvater

  • Sie sollten beachten, dass der Stiefvater viele Rechte und Pflichten hat und dass ihm durchaus viele Rechte verwehrt werden, die den Eltern vorbehalten sind. So hat er nach einer Trennung von seiner Partnerin kein Umgangsrecht mit dem Kind. Er zählt zwar zu den engen Bezugspersonen, darf das Kind jedoch nur mit Erlaubnis der Mutter besuchen, außer sein Besuch dient nachweislich dem Kindswohl, dann kann ihm nach § 1685 Absatz 2 BGB der Besuch des Kindes erlaubt werden.
  • Stirbt die Mutter des Kindes, so kann das Stiefkind bei dem Stiefvater bleiben, wenn eine Verbleibsanordnung erwirkt wird. Dies geht, obwohl das Sorgerecht bei dem leiblichen Vater bleibt. Beachten Sie, der Verbleib ist nicht auf Dauer gedacht und soll dem Kind nur den Übergang zum sorgeberechtigten Elternteil erleichtern.
  • Bezüglich des Erbrechts gilt, dass der Stiefpartner und das Kind seiner Partnerin nicht verwandt sind. Stirbt der Stiefpartner, so ist das Kind kein berechtigter Erbe in gesetzlicher Erbfolge. Wollen Sie dem Kind etwas vererben, so muss dies im Testament vermerkt sein.   
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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