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Studium und Rente - Wissenswertes

Wird das Studium für die Rente angerechnet?
Wird das Studium für die Rente angerechnet? © Daniel_Gast / Pixelio
Beim Studium und Rente herrscht Unwissen. Viele Studenten denken nicht über weite Zukunft nach und sind völlig uninformiert, wenn es um das Thema Renteeinzahlung während des Studiums geht. Vor allem für Menschen, die lange für ihr Studium brauchen, ist das Thema aber nicht uninteressant: Im Alter spürt man dann, dass man zu kurz in die Rentenkasse eingezahlt hat. Was es zu beachten gibt und wie Sie gut vorsorgen, erfahren Sie hier!

Studium und Rente: Was gilt als Studium?

Das Wirrwarr um das Thema Studium und Rente ist groß. In den letzten Jahren wurden die Regelungen zu der Anrechnung von Studium auf die Rente mehre Male verändert. Leider zum Nachteil für die Studenten, denn in der Regel werden nicht alle Studienjahre auf die Rente angerechnet.

Außerdem zählt nicht jedes Studium für die Rentenzahlung. Eine Ausbildung ist von dem Begriff abzugrenzen, da diese anders behandelt wird als ein akademisches Studium. Auch eine Weiterbildung in Form eines Abendsstudiums fällt nicht unbedingt unter den Begriff. Für die Rentenkasse zählt als Studium eine Ausbildung an einer Hoch- bzw. Fachhochschule.

Wer eine staatliche nicht anerkannte Weiterbildung gemacht hat, wie es zum Beispiel bei Heilpraktiker-Berufen üblich ist, wird es nicht einfach haben, die Rentenkasse von dieser Art des Studiums zu überzeugen. Allerdings lohnt es sich immer bei der Deutschen Rentenversicherung nachzufragen und in Verhandlungen zu gehen. Was es noch zu beachten gibt, wenn Sie das Studium für die spätere Rente anrechnen lassen wollen, erfahren Sie in der folgenden Aufführung.

Altersvorsorge: Werden die die Studienjahre angerechnet?

  • Das Thema Studium und Rente wird im § 58 Abs 1 Satz 1 Nr 4 des Sozialgesetzbuches VI behandelt. Dort steht geschrieben, dass man acht Jahre der schulischen Zeit auf die Rente anrechnen lassen kann. Allerdings gelten die acht Jahre nicht nur für das Studium. Mit schulischer Zeit werden alle Formen von Schule, also Grundschule, Gymnasium, Fachhochschule und Universität verstanden.

  • Fällt das absolvierte Studium in die obenen genannten Kategorien, kann Sie es sich für die Rente anrechnen lassen. Allerdings müssen Sie belegen können, dass Sie studiert haben. Das geht in dem man zum Beispiel Zeugnisse, Diplome oder sonstige amtliche Bescheinigungen vorlegt.

  • Seit 2009 gelten folgende Regelungen: Die acht Jahre werden ab dem 17. Lebensjahr gemessen. Wenn Sie also ab dem 17. Lebensjahr eine weitere schulische und studentische Laufbahn eingeschlagen haben, können Sie davon acht Jahre anrechnen lassen, jedoch nur bis zum 35. Lebensjahr. Alle Studienjahre, die nach dem 35. Lebensjahr absolviert werden, gelten nicht mehr.

  • Wenn Sie sich Ihre Studienjahre für die Rente anrechnen lassen wollen, sollten Sie wissen, dass das nicht automatisch passiert. Deshalb ist es hilfreich, sich mit der Deutschen Rentenversicherung in Kontakt zu setzen und diese zu informieren, in welchem Zeitraum man als Student eingeschrieben war. Diese Zeit müssen Sie dann mit Zeugnissen, etc. belegen.

  • Des Weiteren sollten Sie wissen, dass nur die Mindestpunktzahl für die Rente gezählt wird, wenn man sich in einem Studium befindet. Pro Jahr, damit sind 12 Monate gemeint, werden 0,75 Rentenpunkte angerechnet. Sie sehen, die Studienzeit hat keinen großen, realen Geldwert in der Zukunft. Wenn Sie sich für das Alter einen guten Lebensstandard schaffen wollen, ist eine private Vorsorge ein Muss!

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