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Stundenlohn als Verkäuferin nach Tarif - Wissenswertes zur Ausbildung und Vergütung

Als Verkäuferin einen Stundenlohn nach Tarif zu bekommen, hat viele Vorteile.
Als Verkäuferin einen Stundenlohn nach Tarif zu bekommen, hat viele Vorteile.
Hier ein Kunde, der dringend Büroklammern benötigt, da eine Kundin, die ein Abendkleid für den Opernbesuch sucht, und dort ein Student, der eine externe Festplatte für seinen Laptop möchte. Als Verkäuferin hat man allerlei zu tun. Daher ist es nur gerechtfertigt, dass Ihr Stundenlohn nach Tarif bezahlt wird.

Als Verkäuferin arbeiten Sie in den unterschiedlichsten Dienstleistungsbereichen: im Modehaus, im Sport- oder Möbelgeschäft, im Getränkemarkt oder Gartencenter, im Computerladen oder Copyshop und viele weitere mehr. Im Vordergrund steht dabei immer der Kundenkontakt.

Bezahlung nach Tarif - was bedeutet das?

  • Wenn Sie nach Tarif bezahlt werden, hat Ihr Arbeitgeber mit der Gewerkschaft einen Tarifvertrag und den sogenannten Tariflohn ausgehandelt.
  • Der dadurch im Vertrag festgelegte Lohn stellt Ihren Mindestlohn dar, der Ihnen als Verkäuferin zusteht. Von diesem Lohn darf Ihr Arbeitgeber nicht nach unten abweichen.
  • Sollte dies dennoch der Fall sein und Ihr Arbeitgeber bezahlt Sie unter Tariflohn, haben Sie einen schriftlichen Vertrag in der Hand, mit dem Sie Ihren Forderungen rechtlich nachkommen können.

Tätigkeiten einer Verkäuferin

  • Als Verkäuferin arbeiten Sie einerseits vor der Theke, andererseits aber auch im Hintergrund wie zum Beispiel im Lager.
  • Sie sind zunächst für das Einräumen und die Lagerung der Ware zuständig. Dabei überwachen Sie den Wareneingang, kennzeichnen die Ware mit dem Preis, haken die Stückliste ab und füllen die Regale auf.
  • Bei Kundenanfragen sind Sie die erste Anlaufstelle. Daher nehmen Sie zugleich auch eine Beraterfunktion ein.
  • Schließlich werden Sie auch im Kassenbereich eingesetzt und helfen bei der Tages-, Monats- und Jahresabrechnung mit.
  • In manchen Branchen werden Sie auch in die Warenbeschaffung eingebunden, halten also engen Kontakt zu den Lieferanten.

Ausbildungsablauf und Stundenlohn nach Tarif

  • Im Vergleich zu vielen anderen Ausbildungsberufen, deren Ausbildung drei Jahre dauert, müssen Sie für die Ausbildung zur Verkäuferin nur zwei Jahre investieren.
  • Die Ausbildung erfolgt nach dem üblichen dualen System: praktische Ausbildung im Handel und theoretische Ausbildung in der Berufsschule.
  • Wenn Sie besondere Leistungen im Unternehmen und in der Berufsschule erzielen, können Sie Ihre Ausbildung um ein Jahr verlängern und zur Einzelhandelskauffrau ausgebildet werden.
  • Im ersten Jahr Ihrer Ausbildung erhalten Sie rund 630 Euro pro Monat (ca. 558 Euro in den neuen Bundesländern) und im zweiten Ausbildungsjahr ungefähr 705 Euro monatlich (625 Euro in den neuen Bundesländern).
  • Heruntergebrochen auf den Stundenlohn, bekämen Sie während der Ausbildung zwischen 4 und 7,30 Euro pro Stunde, je nachdem, wie viele Stunden Sie in der Woche im Betrieb beschäftigt sind. Das hört sich nicht viel an, für ein Ausbildungsgehalt ist das allerdings völlig normal. Als ausgebildete Verkäuferin kann Ihr Stundenlohn dann sogar bis zu 10 Euro betragen.
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