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Telefonvertrag: Widerrufsrecht richtig nutzen - so geht's

Beachten Sie beim Widerruf Ihres Telefonvertrages die Fristen.
Beachten Sie beim Widerruf Ihres Telefonvertrages die Fristen.
Wenn Sie einen Vertrag abschließen, haben Sie in vielen Fällen ein Widerrufsrecht, von dem Sie Gebrauch machen können. Das gilt auch für einen abgeschlossenen Telefonvertrag. Um das Recht nutzen zu können, müssen allerdings Bedingungen erfüllt sein.

Diese Bedingungen müssen erfüllt sein, um den Telefonvertrag zu widerrufen

Viele unterliegen dem Irrtum, dass sie generell ein Widerrufsrecht haben. Das ist allerdings so nicht richtig. Es gibt feste Bedingungen, die dafür erfüllt sein müssen.

  • Das Widerrufsrecht von 14 Tagen können Sie bei Ihrem Telefonvertrag nur geltend machen, wenn Sie diesen Vertrag nach dem Fernabsatzgesetz geschlossen haben. Das bedeutet für Sie: Wenn der Vertrag im Shop persönlich geschlossen wurde, haben Sie kein Widerrufsrecht.
  • Schließen Sie den Telefonvertrag hingegen über Internet, Telefon oder durch ein so genanntes "Haustürgeschäft" ab, können Sie von dem Recht Gebrauch machen. Aber Achtung: Wenn Sie ein vergünstigtes Endgerät erworben haben, gilt der Widerruf auch dafür.
  • Wichtig für Sie: Die Frist von 14 Tagen beginnt frühestens, wenn Sie über Ihr Widerrufsrecht schriftlich informiert wurden. Erfolgt die Information erst Monate nach der Vertragsschließung, haben Sie auch bis 14 Tage nach Erhalt das Recht, den Vertrag zu widerrufen.

So machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch

  • Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht generell nur schriftlich Gebrauch. Gut geeignet ist die Mitteilung per Fax mit Sendebestätigung oder auf dem Postweg als Einschreiben. So können Sie nachweisen, dass Sie den Widerruf fristgerecht abgesendet haben.
  • Wichtig auf dem Schreiben sind Ihre Unterschrift und die Deutlichmachung, dass es sich um einen Widerruf handelt. Weitere Formvorschriften müssen Sie nicht erfüllen.
  • Nach dem Widerruf müssen bereits erhaltene Waren oder bezahlte Entgelte zurückerstattet werden. Aber Vorsicht: Wenn Sie Endgeräte oder Telefonverträge bereits genutzt haben, müssen Sie für die Nutzung entsprechend Wertersatz leisten.
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