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Tierschutzverein gründen - was Sie bei der Vereinsgründung beachten sollten

Die reine Zwingerhaltung von Hunden ist eine Sache für den Tierschutzverein.
Die reine Zwingerhaltung von Hunden ist eine Sache für den Tierschutzverein.
Kennen Sie das? Da ruft man den Tierschutz, um die Zwingerhunde von nebenan zu befreien und der lässt sich Monate Zeit, wenn sich aber ein Nachbar beschwert, dass der eigene Hund in der Nacht manchmal heult, dann steht der Tierschutz schon am nächsten Tag vor der Haustür, obwohl es dem Vierbeiner prächtig geht. Um einen Tierschutzverein zu finden, auf den man sich wirklich verlassen kann, sollte man sich tatsächlich überlegen, die ganze Sache einfach selbst in die Hand zu nehmen und einen eigenen Tierschutzverein zu gründen. Was Sie bei der Tierschutzvereinsgründung beachten sollten, lesen Sie hier.

Grundlagen eines Tierschutzvereins

  • Im Grunde kann jeder, der volljährig ist, einen Tierschutzverein gründen. Jede Vereinsgründung fällt dabei aber unter das Vereinsrecht, sodass einige grundlegende Dinge für die Gründung beachtet werden müssen, weil jeder Verein unter gesetzlicher Kontrolle steht, damit unter der des Veterinäramtes sowie des Ordnungs- und Finanzamtes. Das Vereinsrecht beschreibt 2 verschiedene Typen von Vereinen- den eingetragenen Verein, also den gesetzlichen e.V., und alle Arten des nichteingetragenen und damit nichtgesetzlichen Vereins, die beide mit Vor- und Nachteilen verbunden sein können. 
  • Im Wesentlichen unterscheiden sich e.V. und nichteingetragener Verein vor allem bei der Mitgliederzahl und dem Spendenrecht. Während für die Gründung eines eingetragenen Tierschutzvereins mindestens 7 Mitglieder existieren müssen, reichen dem nichtgesetzlichen Tierschutzverein bereits 2. Die Nachteile des nichteingetragenen Vereins sind jedoch zahlreich- die Finanzierung des Vereins über Spenden und Sponsoren ist nur eingeschränkt möglich und es dürfen keine Spendenquittungen ausgestellt werden, solange das Finanzamt die Gemeinnützigkeit des Vereins nicht eindeutig bescheinigt. Da gerade ein Tierschutzverein hohe Geldmengen benötigt, ist auch ein vorläufiger Verzicht auf Spenden beinahe unmöglich.
  • Ein eingetragener Verein ist für den Tierschutz deshalb empfehlenswerter. Der e.V. heißt deshalb so, weil er ins Vereinsregister beim Amtsgericht eingetragen ist und dabei über einen Vorstand plus mindestens 7 Mitglieder und eine ordnungsgemäße Satzung verfügt. Die Mitglieder und der Vorstand verpflichten sich die von ihnen entwickelte Satzung in jedem Fall zu befolgen, sodass diese als Herzstück des Vereins bezeichnet werden kann. 

Tierschutzverein gründen - Versammlung, Satzung und Eintragung

  • Wichtig für die Eintragung eines Vereins und damit die volle Gesetzlichkeit ist zunächst, dass alle (mindestens) 7 Mitglieder sich unter Leitung des Vorstands versammeln und eine ordnungsgemäße Sitzung abhalten, in der sie zusammen die Satzung beschließen, die schließlich als höchste Rechtsform Ihres Tierschutzvereins gilt.
  • In der Satzung halten Sie fest, welches Organ Ihres Vereins welche Aufgaben hat, was gegen Ihre tierlieben Grundsätze verstößt und wem welche Kompetenzen im Vereinsleben zukommen. Sie organisieren Ihren Tierschutzverein damit durch die Festschreibung der Satzung und vermeiden mit einer exakten Formulierung der Ziele und Aufgaben Streit bzw. weisen auf streitschlichtende Organe und ihre Zuständigkeiten hin.
  • Achten Sie darauf, dass die Satzung nicht zu viele Details enthält, sondern sich eher mit allgemein gültigen Grundfragen Ihres Tierschutzvereines beschäftigt. Es sollten beispielsweise keine Mindestbeiträge durch die Satzung festgesetzt werden, weil sie nach ihrer Eintragung ins Vereinsregister nicht mehr oder nur schwer wieder verändert werden kann. Für Details kann die Satzung auf andere Schriften wie eine Gebührenordnung, Ehrenordnung oder Hallenbenutzungsordnung verweisen. Solche Schriften sind immer veränderlich - durch genau das Organ, das auch die Satzung festgeschrieben hat.
  • Für die Eintragung und die gesetzliche Grundlage Ihrer Tierschutzvereinsgründung wenden Sie sich mit der Satzung ans Amtsgericht. Dabei wird die Satzung auf formale Richtigkeit als ordnungsgemäße Beschlussfassung sowie auf inhaltliche Aspekte überprüft. Achten Sie schon bei der Festschreibung in all Ihren Formulierungen genau darauf, dass Sie nie die Rechte Dritter durch Ihre vereinsinternen Regelungen einschränken. Auch übersteigerte Strafen bei Missachtung der Satzung dürfen nicht festgehalten werden. Der Austritt aus dem Tierschutzverein muss jedem Mitglied zu jeder Zeit möglich sein.

Wie Sie sehen, muss man schon fast Jura studiert haben, um alle Einzelheiten des Vereinsrechts zu beachten und einen eingetragenen, gesetzlichen Tierschutzverein mit Spendenmöglichkeit gründen zu können. Daher kann man Ihnen nur dazu raten, im Zweifelsfall einen Anwalt beizuziehen, der Ihre Tierschutzsatzung abschließend noch einmal durchgeht, bevor Sie sich durch Wissenslücken in spätere Probleme verstricken. 

helpster.de Autor:in
Sima Moussavian
Sima MoussavianFür Sima liegt die Schule noch nicht weit zurück. Sie erinnert sich noch gut an die Inhalte. In ihrer Freizeit lernt Sima gerne neues und probiert sich dabei auch im Heimwerken.
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