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Tinnitus und GdB - Hinweise

Ein Tinnitus kann mitunter behindern.
Ein Tinnitus kann mitunter behindern.
Ein Tinnitus kann das Leben deutlich beeinträchtigen, eventuell sogar behindern. Da liegt es schon nahe, an einen GdB zu denken, einen Grad der Behinderung. Aber wie kommt der zustande?

Was Sie benötigen:

  • einen Antrag auf Behinderung

Ein Tinnitus kann behindern

Ohne Frage, ungebetene Ohrgeräusche können nerven und das Leben zur Qual machen. Besonders auch deswegen, weil keiner so recht weiß, wie sie entstehen und entsprechend auch keiner eine tatsächlich wirksame Therapie kennt.

  • Stark Betroffene fühlen sich im Leben durch einen Tinnitus mitunter behindert. Aber das eigene Gefühl sagt noch nichts über einen sozialrechtlichen GdB aus, einen Grad der Behinderung. Diese Einstufung muss nämlich beim Versorgungsamt beantragt werden.
  • Wird dem Antrag stattgegeben, hat man einen vom Amt bestimmten GdB - ob dieser irgendwelche Vorteile bringt, hängt von der Höhe ab, erst ab einem GdB von 50 machen sich zum Beispiel steuer- oder arbeitsrechtliche Vergünstigungen bemerkbar.

GdB - der Grad der Behinderung in Deutschland

Um einen Antrag bewilligt zu bekommen, muss neben den individuellen Voraussetzungen auch der Fakt erfüllt sein, dass körperliche, geistige oder seelische Gesundheit länger als sechs Monate vom altersentsprechenden Zustand abweicht. Und zudem muss aufgrund dessen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt sein. Wenn diese Voraussetzungen zu erwarten sind, gilt man als von Behinderung bedroht.

  • Einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen Sie im für Sie zuständigen Versorgungsamt. Dabei kann Ihnen eventuell ein Arzt helfen oder auch ein Anwalt oder Hilfsorganisationen. Natürlich können Sie auch eigenständig einen Antrag stellen. Zur Antragsstellung gehört das Ausfüllen spezieller Formulare, die Sie entweder vor Ort bekommen oder aber online zur Verfügung stehen.
  • Im Formular werden Sie gebeten, eine Einschätzung abzugeben, welchen GdB Sie für angemessen halten. Dabei helfen Ihnen sogenannte GdB-Tabellen, in denen Symptomgruppen aufgelistet sind. Für Tinnitus ist dort unter 5.3. aufgelistet, dass ein Tinnitus ohne nennenswerte psychische Begleiterscheinungen mit einem GdB von 0 - 10 bewertet wird, bei erheblichen psychovegetativen Begleiterscheinungen wird ein GdB von 20 angenommen. Kommen wesentliche Einschränkungen der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit hinzu (zum Beispiel depressive Störungen, vom Tinnitus ausgelöst), steigt der Wert auf 30 - 40, bei schweren psychischen Störungen und sozialen Anpassungsschwierigkeiten aufgrund des Tinnitus auf mindestens 50.
  • Ob einem Antrag auf Behinderung stattgegeben wird oder nicht, wird meist anhand der Aktenlage bestimmt. Das bedeutet, dass Sie alle behandelnden Ärzte und Therapeuten von ihrer Schweigepflicht entbinden müssen, damit das Versorgungsamt alle möglichen Behandlungsunterlagen anfordern kann. Wird aus diesen Ihr Zustand und vor allem die Funktionseinschränkung nicht ersichtlich, kann auch eine externe Begutachtung erfolgen, die meist sowohl von einem HNO-Arzt als auch von einem Psychologen durchgeführt wird.
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