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Titel-Verjährung dauert 30 Jahre - darauf sollten Sie achten

Bei Titel-Verjährung nicht blind sein.
Bei Titel-Verjährung nicht blind sein.
Wer seinen Schuldnern einen Mahnbescheid schickt, erwirbt damit einen Titel und sichert seine Ansprüche. Die Titel-Verjährung tritt erst nach 30 Jahren ein. In diesem Zeitraum gilt es, immer wieder aufs Neue vom Schuldner den offenen Betrag zu erhalten. Treten Sie in kultivierter Form schriftlich mit dem Schudner in Verbindung. Wenn dies nichts nützt, beantragen Sie den Mahnbescheid. Für die Versendung des Mahnbescheids erheben die Gerichte eine Gebühr, diese hat der Gläubiger vorab zu bezahlen. Wenn dann 14 Tage nach Zustellung des Schriftstücks seitens des Schuldners kein Widerspruch eingelegt wird, beginnt die Titel-Verjährung.

Was Sie benötigen:

  • ein Formular Mahnbescheid
  • Geld für die Gebühren
  • evtl. einen guten Rechtsanwalt
  • evtl. ein seriöses Inkassobüro

Durch einen Mahnbescheid den Titel sichern

Wenn es bei Ihnen Personen gibt, gegen die Sie eine offene Forderung haben, können Sie denen einen Mahnbescheid zustellen lassen. Dieser Mahnbescheid kostet Arbeit und Geld. Die Gerichte nehmen unterschiedliche Gebühren, diese liegen etwa um die 30,00 bis 36,00 €, das Formular erhalten Sie in fast allen Schreibwarenabteilungen.

  • Es ist wichtig, durch einen Mahnbescheid seine Forderung auf Jahre hinaus zu sichern.
  • Sollten Sie dies vergessen, wird es eng, Ihr Geld zu erhalten, denn nach 3 Jahren setzt die Verjährungsfrist ein. Also wenn Sie meinen, sich erst später um nicht bezahlte Rechnungen kümmern zu müssen, kann es teuer werden.
  • Mit dem Mahnbescheid ist zwar nicht gewährleistet, dass Sie sofort das Geld erhalten, aber die Titel-Verjährung dauert 30 Jahre. Wichtig ist, dass Sie im Vorfeld mit dem säumigen Zahler schriftlich in Kontakt treten.
  • Erst wenn dieser auch nach 3 Mahnungen nicht reagiert oder Vereinbarungen nicht einhält, sollten Sie sich einen Titel sichern.

Bis zur Verjährung der Ansprüche kann man den Schuldner überprüfen lassen

Sie können dem Mahnbescheid außer den Gebühren, der Schuldsumme auch einen Zinssatz hinzufügen. Wenn ein Anwalt mit im Einsatz ist, werden auch dessen Kosten der Schuldsumme hinzugefügt.

  • Hat der Schuldner keinen Widerspruch eingelegt, folgt die Zwangsvollstreckung, dann die eidesstattliche Versicherung.
  • Erfolgt diese fruchtlos, bleiben Sie zunächst auf den Kosten sitzen. Ihnen bleibt noch die Kontopfändung, überdenken Sie, ob es sinnvoll ist, diese durchzuziehen. Ist Ihnen bekannt, dass der Schuldner eh über ein eher kleines Einkommen verfügt, sollten Sie es vorerst lassen, Sie kriegen dort nichts raus und verlieren weiterhin Geld.
  • Durch den zuständigen Gerichtsvollzieher können Sie in regelmäßigen Abständen die finanzielle Situation des Schuldners erfragen.
  •  Alle 3 Jahre kann dieser erneut zur eidesstattlichen Versicherung geladen werden.

Vor Titel-Verjährung die Bearbeitung an ein Inkassobüro weitergeben

Sind Jahre ins Land gegangen und Sie haben Ihr Geld bisher nicht erhalten, sollten Sie sich noch mal persönlich an den Schuldner wenden. Weisen Sie ihn schriftlich, in höflicher Form, darauf hin, dass Sie ganze 30 Jahre den Anspruch halten können. Schreiben Sie ihm, ob er nicht doch in der Lage wäre, die Summe zu begleichen.

  • Kommen Sie ihm entgegen, indem Sie vielleicht auf die Zinsen verzichten.
  • Es macht keinen Sinn, wenn der Schuldner eh gerade nur den Betrag, nebst aufgelaufenen Kosten zahlen kann.
  • Ist alles gescheitert, und Sie selber benötigen das Geld, sollten Sie evtl. ein Inkassobüro in Anspruch nehmen. (Dies können Sie auch gleich am Anfang beauftragen).
  • Dabei ist es wichtig, dass Sie sich über die Seriosität des Unternehmens informieren.
  • Auch wenn Sie gegen den säumigen Zahler mit Recht einen Groll haben, darf es nicht sein, dass kriminelle Inkassobüros sich weiter in Deutschland verbreiten.
  • Diese haben keine Scheu, sich einfach Schuldner zu machen. Achten Sie bitte darauf, an ein renommiertes Inkassobüro Ihren Titel abzutreten.
  • Meistens erhalten Sie von denen das Geld. Allerdings, je nach Vertrag, nicht die volle Summe, jedoch mehr, als Sie selbst erreichen könnten.
  • Wenn Sie die Forderung abgetreten haben, ist bei Ihnen der Posten ausgeglichen und Sie haben an den Schuldner keinerlei Ansprüche mehr.
  • Das Inkassobüro wird nun auf den Schuldner zugehen, um sich das Geld wieder zurück zuholen.

Sollten Sie in der Angelegenheit mit Schuldnern ungeübt sein sollten, investieren Sie gleich am Anfang in die Beratung eines Rechtsanwaltes, dann sind Sie auf der sicheren Seite, auch wenn Kosten entstehen.

Es handelt sich bei diesem Artikel um keine Rechts- oder Steuerberatung.

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