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Tochter beim Sex erwischt - was nun?

Inhaltsverzeichnis

In flagranti erwischt - das ist auch für Ihre Tochter ein Schock.
In flagranti erwischt - das ist auch für Ihre Tochter ein Schock.
Beim Sex erwischt! Das ist so gut wie nie eine angenehme Situation. Aus der Situation kann aber auch Horror werden. Zum Beispiel, wenn Sie Ihre eigene Tochter in flagranti antreffen. Ihre Gefühlslage kann sich in diesem Szenario von Fassungslosigkeit über Verlustangst bis zu Schutzimpuls und Wut, so gut wie überall hinbewegen. Wie reagieren? Was sagen? Wie verantwortungsvoll damit umgehen? Die goldene Regel ist Ruhe bewahren. Lassen Sie sich von Ihrer situativen Gefühlslage nicht zu Affekthandlungen hinreißen. Ob eine Situation im Rückblick nur unangenehm oder wirklich Horror war, hängt nämlich vor allem vom Umgang damit ab.

Respektieren Sie die Privatsphäre der Tochter

Wenn Sie beim Sex hineinplatzen, sind Sie der Eindringling in die Intimsphäre Ihrer Tochter. Entschuldigen Sie sich dafür, so suspekt das auch klingen mag. Sie bringen Ihre Tochter und deren Partner in eine Situation der Bloßstellung. Bloßstellungen jeder Art sind häufiger Ankerpunkt für viele psychische Störungen. Verhalten Sie sich in der Situation daher weder aufgeregt, noch wütend. Das ist schwierig, aber es ist die beste Basis, um die Lage zu verarbeiten. Geben Sie Tochter und dem Partner Zeit, sich anzukleiden. Bitten Sie die beiden, Sie danach für ein Gespräch aufzusuchen. Schließen Sie die Tür und geben ihnen Privatsphäre zurück, um den ersten Schock zu verdauen. Auch Sie nehmen sich erstmal bewusst aus der Situation, um die Lage zu verdauen. So werden Sie vorbereitet und gefasst ins Gespräch gehen können.

Ab 14 haben Teenager gesetzlich ein Recht auf Sex

Bis 14 Jahre greift hinsichtlich Sexualhandlungen der Jugendschutz. Sogar wenn eine 13-jährige Sex haben möchte, kann ihr Vormund einen um ein bloßes Jahr älteren Sexualpartner anzeigen. Ab 14 Jahren genießen Menschen laut deutschem Jugendschutzgesetz allerdings das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Das heißt, dass Ihre Tochter ab diesem Alter sexuell aktiv sein darf.

  • Sie haben theoretisch das Hausrecht. Sie bestimmen, wer in Ihren vier Wänden ein und aus geht. Sie könnten auf das In-flagranti-Szenario daher mit Besuchsverboten reagieren. Machen Sie sich aber die Schattenseite dessen klar. Ihre vier Wände sind nicht der einzige Ort im Umkreis, in dem Ihre Tochter sexuell aktiv sein kann.
  • Die meisten Elternteile ziehen es im Anbetracht dessen vor, wenn das Kind im geschützten und sicheren Zuhause seine Sexualität auslebt. Hier bleibt Ihnen wenigstens gefühlt ein Stück Kontrolle, während draußen sämtliche Kontrolle verloren ist.
  • Ausnahmen vom sexuellen Selbstbestimmungsrecht ab 14, bilden volljährige Partner und Aufsichtspersonen oder Übergestellte. In diesem Fall lässt sich ihrerseits theoretisch Anzeige erstatten. Bemühen Sie sich aber auch in einem solchen Extremfall darum, Unterschiede zu machen.
  • Ein 30 Jahre alter Partner für eine 15-jährige wäre vielleicht verwerflich. Ein 18-Jähriger kann mit einer 15- oder 16-jährigen dagegen auf exakt demselben Reifestand liegen. Genauso kann ein 25-jähriger sogar weniger weit entwickelt sein, als eine 17-jährige.
  • Versuchen Sie daher in einem Gespräch die Lage einzuschätzen, bevor Sie rechtliche Konsequenzen ziehen. Machen Sie sich außerdem klar, welche Auswirkungen solche Konsequenzen auf die Beziehung zwischen Ihrer Tochter und Ihnen haben können. Denken Sie davon abgesehen daran, dass das "Verbotene" gerade auf Teenager einen besonderen Reiz ausübt.
  • Anzeige sollte selbstverständlich erstattet werden, wenn der Partner Ihre Tochter überredet oder gar zum Sex gezwungen hat. Psychischer Druck kann ein genauso starker Beweggrund sein, wie körperlicher Druck. Sollte Unfreiwilligkeit vorliegen, dann wird Ihre Tochter Ihnen das wahrscheinlich nur anvertrauen, wenn Sie im Gespräch einfühlsam vorgehen.

Schon aus diesem Grund sollten Sie Ihre Gefühle vor dem Gespräch unter Kontrolle bringen.

Eigene Ängste als solche erkennen

"Viel zu früh!" "Doch nicht mit diesem Kerl!" "Doch nicht auf diese Art und Weise!" Dass solcherlei Gedanken die meisten Eltern einmal im Leben ereilen, ist durchaus normal. Diese Gedanken auszusprechen ist der Situation meist aber wenig hilfreich.

  • Unterscheiden Sie immer zwischen Ihren eigenen Erfahrungen, Wahrnehmungen oder Problemen und denen Ihrer Tochter. Selbstverständlich wünschen Sie sich "das Beste" für Ihr Kind. Ihre Definition des Besten kann aber gar nicht der Ihrer Tochter entsprechen, denn sie ist eine eigene Person mit eigenen Erwartungshaltungen.
  • Gerade bei einer Tochter verspüren Elternteile den Wunsch, sie in Zukunft vor Leid und "Fehlern" zu schützen. Das wird leider nicht einmal funktionieren, wenn Sie sie von der Welt abschotten. Vor dem Leben "beschützen" geht nicht. Ihre Angst vor einem möglicherweise fehlerhaft gewählten Partner wäre damit beispielsweise Ihr persönliches Problem. Ihre Ängste müssen weder die Gegenwart, noch die zukünftige Realität oder den Erfahrungsraum Ihrer Tochter tangieren.
  • Ihre Einschätzung, ein Sexualpartner sei nicht der richtige, kann durchaus zutreffen. Erstens muss sie es aber nicht, denn Einschätzungen dieser Art sind nicht beweisbar, sondern größtenteils fiktiv. Zweitens ist Liebeskummer eine natürliche und sogar wertvolle Erfahrung, die Sie auf Dauer unmöglich von Ihrer Tochter fernhalten können.
  • Vorsicht auch mit Vergleichen auf Basis des eigenen Erfahrungsschatzes. Nur weil Sie etwas auf eine bestimmte Weise oder mit bestimmten Resultaten erlebt haben, muss eine zweite Person es nicht genauso erleben. Sie können Beispiele aus Ihrem Erfahrungsschatz heranziehen, um damit persönliche Bedenken zu erklären. Stellen Sie eigene Erfahrungen aber nicht als zwingenden Ausgang für die Situation Ihrer Tochter dar. Sonst wird sie sich als eigene Person mit eigenen Erfahrungen nicht wahrgenommen fühlen.
  • Nachvollziehbar wäre übrigens auch, wenn Sie bewusst oder unbewusst um den Verlust Ihres "kleinen Mädchens" fürchten. Sexualität ist ein Abnabelungsschritt und damit ein Schritt ins Erwachsenwerden. Die eigenen Kinder bei der Abnabelung zu beobachten, kann wiederum als schmerzlicher Verlust empfunden werden. Identifizieren Sie solcherlei Gefühle und arbeiten Sie in dieser Hinsicht an sich selbst, denn weder ihre Tochter, noch ihr gegenwärtiger Partner sind dafür verantwortlich.

Ihre Ängste, Bedenken und Wahrnehmungen dürfen Sie in einem offenen Gespräch mit Ihrem Kind selbstverständlich aussprechen. Hilfreich ist das aber nur, wenn Sie betonen, dass es sich um Ihre eigenen Ängste oder Bedenken handelt. Lassen Sie Ihrer Tochter Raum, ihre eigenen Erfahrungen, Gefühle und Wahrnehmungen zu schildern. Tun Sie diese Schilderung außerdem nicht als naiv ab, sondern respektieren Sie sie.

Erwischt und verarbeitet - offene Gespräche helfen

Gegenseitiges Verständnis ist Basis jeder funktionierenden Kommunikation. In Ihrer Situation ist Verständnis auf beiden Seiten besonders ausschlaggebend.

  • Sie sollten sich in die Lage Ihrer Tochter versetzen, so wie sie sich in Ihre versetzen sollte. Beides funktioniert nur, wenn sowohl Sie, als auch Ihr Teenager im Gespräch genügend Raum zum Selbstausdruck haben. Kontraproduktiv wäre ein Monolog Ihrerseits, so vor allem ein belehrender.
  • Werfen Sie den Partner Ihrer Tochter nicht einfach aus dem Haus. Für Ihre Tochter kann er in diesem unangenehmen Gespräch eine Stütze sein. Wenn Sie ihn mit einbeziehen, beweisen Sie außerdem Ihren guten Willen zur Akzeptanz Ihrer Tochter und deren Entscheidungen. Das legt eine gute Gesprächsbasis.
  • Davon abgesehen hat die Situation sie drei involviert und kann daher nur zu dritt wieder aufgelöst werden. Nach dem Gespräch unter sechs Augen können Sie den Partner bitten, nach Hause zu gehen. Sie können mit Ihrer Tochter jetzt nochmal unter vier Augen sprechen.
  • Machen Sie sich klar, dass keiner der beiden intime Fragen beantworten muss. Auch Teenager haben ein gesetzlich geregeltes Recht auf Privatsphäre. Zum Reden zwingen können Sie die beiden also nicht. Antworten einfordern können Sie ebenso wenig. Dafür können Sie sich um eine gute Gesprächsatmosphäre bemühen.
  • Sofern noch nicht geschehen, kann im Rahmen des offenen Gesprächs auch Aufklärung von Nöten sein. Stellen Sie zum Beispiel ruhig die Frage, wie die beiden verhütet haben und schließen Sie gegebenenfalls mit Gegenvorschlägen an.
  • Oben wurde es schon erwähnt: Sie können Teenagern ab 14 Jahren nicht verbieten, sexuell aktiv zu sein. Sie können aber klare Regeln für Ihre vier Wände aufstellen. Dazu kann zum Beispiel gehören, dass sich Ihre Tochter die Pille verschreiben lässt.
  • Vielleicht haben Sie das Gefühl, ihr Sexualleben durch solcherlei Vorschläge nicht unterstützen zu wollen. Dieses Gefühl hat in bestimmter Hinsicht eine gesetzliche Basis. Aufsichtspersonen, wie Eltern, sollten unter 16-jährigen laut Jugendschutz nämlich keinen "Vorschub" für Sexualhandlungen leisten.
  • Diese gesetzliche Regelung können Sie in einem offenen Gespräch ansprechen. Sie könnten Ihrer unter 16 Jahre alten Tochter zum Beispiel erklären, dass Sie ihr schon laut Gesetz nicht den Weg zu Sex ebnen dürfen.

Seien Sie sich aber bewusst, dass Ihre Reaktion und Ihr Verständnis darüber bestimmen werden, wie viel aus ihrem Privatleben sie Ihnen in Zukunft anvertrauen wird. Machen Sie lieber konstruktive Vorschläge in Ihrer aller Sinne, als nicht verhandelbare Vorschriften, damit sie Ihnen zukünftig auch die intimsten Probleme anvertraut. 

helpster.de Autor:in
Sima Moussavian
Sima MoussavianFür Sima liegt die Schule noch nicht weit zurück. Sie erinnert sich noch gut an die Inhalte. In ihrer Freizeit lernt Sima gerne neues und probiert sich dabei auch im Heimwerken.
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