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Trennung in Schwangerschaft - so gelingt der Neustart

Eine Mutter kann auch alleine glücklich werden.
Eine Mutter kann auch alleine glücklich werden.
Wenn sich der Partner trennt, während Sie schwanger sind, dann kann schnell eine Welt zusammenbrechen. Die Vorfreude auf das Baby weicht der Angst, wie es nach der Trennung weitergehen soll. Holen Sie sich die Unterstützung, die Ihnen der Partner nun nicht mehr gibt, von Eltern oder Verwandten. Zudem können Sie Beratungsangebote in der Schwangerschaft und danach nutzen.

Etwa vier Prozent der Kleinkinder unter einem Jahr wachsen nur bei ihrer Mutter auf. Ursache ist häufig, dass sich die Eltern schon während der Schwangerschaft getrennt haben. Manchmal kündigt sich die anstehende Trennung bereits an, etwa wenn der Partner nicht zu den Untersuchungen und Ultraschallterminen mitkommen möchte. In anderen Fällen kommt das Aus für die Frau scheinbar plötzlich.

Die Trennung verarbeiten

Wichtig ist es, dass Sie nach der Trennung in der Schwangerschaft mit jemandem Ihren Kummer besprechen können. Eine gute Freundin, die eigenen Eltern oder eine Beratungsstelle können eine wertvolle Hilfe sein. 

  • Mit einer speziellen Postleitzahlensuche finden Sie Beratungsstellen in Ihrer Umgebung. Auch Gruppen und Selbsthilfevereine sind eine Möglichkeit. Beratungsstellen der Diakonie, der Caritas oder Gruppen für Frauen mit ähnlichen Problemen können Ihnen Möglichkeiten der Hilfe aufzeigen. Zu wissen, dass man nicht alleine ist, reduziert die Ängste vor der Zukunft. 
  • Wenn Sie Termine zur Geburtsvorbereitung wahrnehmen, etwa spezielle Kurse oder Vorsorgetermine, dann nehmen Sie eine Freundin oder einen Freund mit. Denn um Sie herum werden Sie viele Paare sehen, die gemeinsam an den Kursen teilnehmen. Sind Sie nicht alleine, dann ist diese Situation für Sie leichter zu ertragen.
  • Wenn der Kontakt zu Ihrem ehemaligen Partner Sie aufregt, dann sollten Sie diesen Kontakt meiden. Kommunizieren Sie nur über die nötigsten Dinge, etwa wenn eine Wohnungsauflösung ansteht. Viele Frauen empfinden es als Belastung, eine Freundschaft mit dem Ex so kurz nach dem Beziehungsende aufrechtzuerhalten, denn das kann den Liebeskummer immer wieder neu anfachen.
  • Oft wird den Partnern nach der Geburt ein geteiltes Umgangsrecht zugestanden, sodass Sie den Kontakt nach der Geburt nicht völlig abbrechen können. Bis dahin können Sie durch das Vermeiden des Kontakts aber zur Ruhe kommen und dadurch nach der Schwangerschaft entspannter mit dem Ex umgehen.
  • Es ist hilfreich, durch ein Ritual mit der vergangenen Beziehung abzuschließen. Das kann durch Umgestalten der Wohnung geschehen. Wenn Sie das Zimmer Ihres Kindes einrichten, können Sie sich auf das Baby freuen und setzen ein Zeichen für einen neuen Anfang.
  • Häufig wird eine Beziehung nicht einfach so beendet. Es gab vielleicht viel Streit oder länger schwelende Konflikte. Das Ende ist eine Entlastung, denn diese Konflikte können Sie hinter sich lassen. Nutzen Sie eine Pro-und-Kontra-Liste, um alle Vorteile der Trennung den Nachteilen gegenüberzustellen.

Sprechen Sie mit Bekannten und Freunden über deren Erfahrungen. Manchmal können Sie so wertvolle Strategien zur Bewältigung der Problematik lernen.

Finanzielle Unterstützung nach der Schwangerschaft

Frischgebackene Mütter müssen zahlreichen Ausgaben für den neuen Erdenbürger tätigen. Dazu gehört die Erstausstattung mit Babybett, Kinderwagen und anderen Utensilien. Auch Kosten für Windeln und die Babynahrung fallen regelmäßig an. Das kann schnell zur finanziellen Belastung werden.

  • Müttern mit Kindern bis zu drei Jahren steht daher Betreuungsunterhalt zu. Dieser wird zusätzlich zum Kindesunterhalt gezahlt. Die Höhe richtet sich nach den Lebensverhältnissen zum Zeitpunkt der Trennung. Hier gilt aber, dass dem ehemaligen Partner ein Selbstbehalt zusteht (z.B. 800 EUR bei Nicht-Erwerbstätigen).
  • Wenn Väter nicht genug verdienen, um den Betreuungsunterhalt zu zahlen, dann haben Sie nach der Schwangerschaft Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Dieser wird maximal sechs Jahre lang gewährt und beträgt bei Kindern bis zu fünf Jahren 133 EUR im Monat.
  • Als Alleinerziehende können Sie „Hilfen zum Lebensunterhalt“ (Hartz IV) zum Aufstocken Ihrer finanziellen Mittel beantragen.
  • Die Bundesstiftung “Mutter und Kind” hilft Ihnen bei der Erstausstattung. Sie gewährt einen Zuschuss, den Sie bei einer regionalen Schwangerschaftsberatungsstelle beantragen können.
  • Arbeitgeber unterstützen Sie mit dem Mutterschaftsgeld und auch der Staat bietet zusätzlich das Betreuungsgeld. Weil sich mit der Geburt eines Kindes viele Freibeträge ändern, können Sie nach der Trennung Anspruch auf Wohngeld haben. Ebenso unterstützt Sie das staatliche Bildungs- und Teilhabepaket, beispielsweise mit Zuschüssen für das Mittagessen im Hort.
helpster.de Autor:in
Andrea Nittel-Neubert
Andrea Nittel-NeubertAndrea war im Personalwesen tätig und hat dadurch einen professionellen Blick auf die Aspekte von Beruf & Karriere. Durch ihr Studium in der klinischen Psychologie kann sie nicht nur Karrieretipps geben, sondern auch in den Bereichen Liebe & Beziehungen weiterhelfen.
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