Der Verkauf einer Eigentumswohnung muss wie jede Immobilientransaktion notariell beurkundet werden.
Halten Sie die Bestandsaufnahme im Übergabeprotokoll fest
- Haben Sie Ihre Wohnung an einen Dritten vermietet, ist der Erwerber bereits im Kaufvertrag durch den Notar darüber informiert worden, dass die Wohnung vermietet ist und der Verkauf nicht dazu führt, dass der Mietvertrag endet. Er kann allenfalls dann handeln, insbesondere kündigen, wenn er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.
- Informieren Sie den Mieter über den Eigentumsübergang und bitten ihn, die Miete ab dem Zeitpunkt an den Erwerber zu bezahlen, an dem dieser Eigentümer wird.
- Übergeben Sie dem Erwerber die vom Mieter bezahlte Kaution und vermerken die Übergabe im Übergabeprotokoll. Beachten Sie, dass Sie nach der Rechtsprechung auch nach der Übergabe neben dem Erwerber dennoch selbst immer noch zur Herausgabe der Kaution an den Mieter verpflichtet bleiben, es sei denn, der Mieter hätte der Übergabe der Kaution an den Erwerber zugestimmt.
- Übergeben Sie dem Erwerber alle mit dem Objekt verbundenen Unterlagen, wie Baupläne, Mietvertrag, Teilungserklärung, Abgeschlossenheitsbescheinigung oder Protokolle der Eigentümerversammlungen. Informieren Sie ihn über die Person des Hausverwalters und des Hausmeisters.
- Machen Sie eine genaue Bestandsaufnahme der Eigentumswohnung. Lesen Sie die Zählerstände von Strom, Gas und Wasser ab und vermerken Sie die Stände im Übergabeprotokoll. Informieren Sie die Energielieferanten und kündigen Sie die Verträge oder fordern Sie den Erwerber auf, als neuer Eigentümer die Verträge umgehend auf sich umzumelden.
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Übergeben Sie die Eigentumswohnung persönlich
- Begehen Sie zusammen mit dem Erwerber die Eigentumswohnung. Sie können sich auch vom Verwalter oder einer anderen Person vertreten lassen, sind dann aber auf deren Zuverlässigkeit angewiesen. Wenig ratsam ist es, dem Erwerber einfach nur die Hausschlüssel zu übersenden.
- Notieren Sie bauliche Mängel oder Auffälligkeiten.
- Müssen Sie noch bestimmte Arbeiten ausführen, klären Sie, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt diese zu erledigen sind.
- Begehen Sie auch die Kellerräume und die Garage.
- Sind noch Gegenstände gelagert, klären Sie, ob der Erwerber diese übernimmt oder Sie diese entfernen müssen.
- Übergeben Sie dem Erwerber alle Hausschlüssel und notieren Sie genau die Zahl und den Verwendungszweck.
- Es ist nie verkehrt, wenn Sie sich für alle Fälle von einer Person Ihres Vertrauens begleiten lassen. Bei Unstimmigkeiten haben Sie dann noch zusätzlich einen Zeugen.
- Achten Sie darauf, dass der Erwerber die Grunderwerbssteuer an das Finanzamt bezahlt. Sie haften neben dem Erwerber als Gesamtschuldner für die Zahlung.
- Klären Sie, dass der Erwerber die für das laufende Jahr noch anfallenden Grundsteuern an die Gemeinde zahlt. Formal bleiben Sie dort noch bis zum Jahresende zur Zahlung verpflichtet. Im Innenverhältnis muss der Erwerber ab dem Eigentumsübergang die Grundsteuern zahlen.
- Vereinbaren Sie, dass die eventuell noch an Sie adressierte Post an Sie nachgeschickt wird oder Sie über den Eingang informiert werden.
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