Alle Kategorien
Suche

"Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" - Wissenswertes zur Fahrerflucht und den Konsequenzen

Weglaufen vom Unfallort ist nicht die Lösung.
Weglaufen vom Unfallort ist nicht die Lösung.
Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert. Dabei kann es sich um einen harmlosen Schaden, manchmal auch um wirklich schlimme Folgen handeln. Aus verschiedenen Gründen kann es dazu kommen, dass Sie einfach weiterfahren. Es ist schnell passiert, dass es sich dabei um unerlaubtes Entfernen vom Unfallort handelt.

Ein Unfallort hat viele Gesichter

  • Damit es überhaupt "unerlaubtes Entfernen" ist, muss zunächst ein Unfall vorliegen. Damit ist nicht nur die klassische Kollision von zwei oder mehreren Fahrzeugen handeln. Auch ein Zusammenstoß mit einem Fußgänger ist zwar typisch, aber noch lange nicht die einzige Variante eines Unfalls.
  • Gehen Sie davon aus, dass bei einem Schaden immer dann ein Unfallort gegeben ist, wenn jemand anderer auf die eine oder andere Weise geschädigt wird.
  • Fahren Sie in den Graben und beschädigen dabei nicht nur Ihr Auto, sondern auch die Leitplanke oder ein Verkehrsschild, haben Sie einen Schaden verursacht. Die Kommune oder der Bund muss schließlich die Reparatur durchführen - und das kostet Geld.
  • Zu einem Unfallort gehören alle Beteiligten. Auch wenn Sie der festen Überzeugung sind, dass Sie überhaupt nicht Schuld am Unfall sind, müssen Sie vor Ort bleiben. Ihre Personalien müssen festgestellt werden. Die Schuldfrage kann später geklärt werden.
  • Sie müssen Ihre Daten anderen mitteilen. Ist keiner da, den es interessiert, warten Sie, ob jemand in angemessener Zeit auftaucht. Geschieht das nicht, dürfen Sie sich zwar entfernen, Ihr nächster Weg sollte Sie aber ohne schuldhafte Verzögerung zu einer Polizeiwache führen.
  • Unerlaubtes Entfernen wird durch die unverzügliche und freiwillige Meldung ausreichend entschuldigt.

Ahnungslosigkeit und unerlaubtes Entfernen von einem Unfall

  • Unerlaubt können Sie sich natürlich nur dann vom Unfallort entfernen, wenn Sie überhaupt etwas vom Unfall mitbekommen haben.
  • Halten Sie diese Möglichkeit nicht für eine gute Ausrede, wenn Sie später doch aufgespürt werden. Die Untersuchungen, ob eine bestimmte Art von Unfall vom Fahrer bemerkbar ist, sind inzwischen schon sehr ausgeklügelt und in vielen Verfahren bestätigt worden. 
  • Es reicht, wenn Sie den Unfall hätten hören können. Dies gilt für Unfälle, bei denen es zu einem vernehmbaren Geräusch im Fahrzeuginnern kommt.
  • Eine andere Wahrnehmung ist der Schlag, den ein Fahrzeug bei einer Kollision oder Berührung erhält. Dies hängt natürlich von der Größe Ihres Fahrzeugs ab. Ein großer Lkw rollt leichter über ein abgestelltes Fahrrad als ein Pkw.
  • Natürlich kann es auch einfach sein, dass Sie das andere Fahrzeug im Unfallgeschehen gesehen haben. Diese Situation wird für das unerlaubte Entfernen vom Unfallort häufig in Sachverständigengutachten nachgestellt.

Die strafrechtlichen Folgen der Fahrerflucht

  • Wenn Sie binnen 24 Stunden doch noch zur Polizei gehen, können Sie damit rechnen, dass die Fahrerflucht nicht weiter verfolgt wird.
  • Dies gilt auch oder zumindest können Sie mit einer Strafmilderung rechnen, wenn Sie den Unfall im stehenden Verkehr verursacht haben. Das sind die typischen Vorfälle mit Parkplätzen als Unfallort.
  • Des Weiteren sollte der Schaden nur gering sein. Diese Grenze wird zumeist bei 1.300 Euro gezogen. Dabei sollten Sie bedenken, dass diese Schadenhöhe bei manchen Autos schon durch eine kleine Delle zustande kommt.
  • Gehen Sie deswegen auch bei kleineren Kratzern niemals ein Risiko ein und rufen die Polizei, wenn der andere Fahrzeugbesitzer nicht auftaucht.
  • Greift keine Erleichterung zu Ihren Gunsten, verlieren Sie spätestens bei der Verurteilung Ihren Führerschein. Häufig zieht die Straßenverkehrsbehörde den Führerschein schon vor dem Gerichtsverfahren ein. Dazu kommen noch eine Strafe, die Kosten des Verfahrens und manchmal auch berufliche Konsequenzen, wenn Sie auf das Auto angewiesen sind.

Vermeiden Sie jeden Verdacht auf unerlaubtes Entfernen von einem Unfallort und kümmern Sie sich selbst um die Feststellung durch die Polizei. Selbst wenn Sie zuerst in Panik geraten, beruhigen Sie sich und hören nicht auf Freunde oder Bekannte, die Ihnen zum Verschweigen des Unfalls raten.

Teilen: