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Unterschied zwischen KG und OHG

Der Unterschied zwischen KG und OHG besteht vor allem in der Haftung.
Der Unterschied zwischen KG und OHG besteht vor allem in der Haftung.
In Deutschland können Unternehmen zwischen mehreren Rechtsformen wählen. Die Frage nach der richtigen Rechtsform stellt viele Unternehmen bereits in der Gründungsphase vor eine schwierige Entscheidung. Doch worin besteht z.B. der Unterschied zwischen einer KG und einer OHG?

Merkmale einer KG

  • Bei den verschiedenen Rechtsformen wird zwischen Einzelunternehmen und Gesellschaften sowie Personen- und Kapitalgesellschaften unterschieden. Die KG (Kommanditgesellschaft) gehört ebenso wie die OHG (offene Handelsgesellschaft) zu den Personengesellschaften. 
  • Die Gründung einer Kommanditgesellschaft ist ähnlich der einer offenen Handelsgesellschaft. Eine Kommanditgesellschaft wird zwischen mindestens zwei Gesellschaftern gegründet. Zudem wird eine Gewerbeanmeldung benötigt und die Gesellschaft muss ins Handelsregister eingetragen werden. Dies setzt eine gewerbliche Betätigung sowie einen gemeinschaftlichen Firmennamen voraus. Bei der Anmeldung einer KG sind der Zeitpunkt der Gründung, der Sitz der Gesellschaft sowie die Nennung aller Gesellschafter nebst Kommanditisten von Bedeutung. 
  • Der Hauptunterschied zwischen diesen beiden Rechtsformen liegt in der Haftung. Bei einer KG muss immer mindestens ein Gesellschafter haften. Für die Schulden der Gesellschaft ist hier der sogenannte Komplementär unbeschränkt haftbar, gegebenenfalls auch mit seinem privaten Vermögen. Kommanditisten haften bei Verbindlichkeiten des Unternehmens maximal in Höhe ihrer geleisteten Einlage zum Gesellschaftsvermögen. Geschäftsführer und Vertreter ist hier allein der Komplementär, der auch allein sämtliche Kontrollrechte ausübt. 
  • Die Höhe der Kapitaleinlage ist nicht vorgeschrieben. Sie kann jedoch vertraglich vereinbart werden. Die KG als Unternehmen kann Verbindlichkeiten eingehen, Klage bei Gericht erheben und verklagt werden sowie Rechte erwerben.

Unterschiede zur OHG

  • Das Handelsgesetzbuch bildet die gesetzliche Grundlage für eine OHG. Ebenso wie bei der KG sind auch bei der Gründung einer offenen Handelsgesellschaft mindestens zwei Gesellschafter und ein Gesellschaftsvertrag notwendig. 
  • Die Eintragung eines Unternehmens als OHG ins Handelsregister ist vorgeschrieben. Gesellschafter können sowohl Handelsgesellschaften als auch juristische oder natürliche Personen sein, die unter einem gemeinsamen Firmennamen ein Gewerbe betreiben. Geschäftsführung und Vertretungsbefugnis sowie Kontrollrechte liegen hier bei allen Gesellschaftern. 
  • Im Unterschied zur KG haften bei der offenen Handelsgesellschaft alle Gesellschafter gleichermaßen, sowohl mit Geschäfts- als auch mit Privatvermögen. Scheidet ein Gesellschafter aus dem Unternehmen aus, haftet er noch weitere fünf Jahre für Verbindlichkeiten, die bis dato entstanden sind.
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