Alle Kategorien
Suche

Verbeamtet - was bedeutet das?

Beamte im Dienst
Beamte im Dienst © www.Rudis-Fotoseite.de / Pixelio
Beamte kennt jeder, beispielweise Lehrer oder Polizisten. Doch wann wird man verbeamtet und was unterscheidet einen Beamten von einem normalen Arbeitnehmer? Hier erfahren Sie mehr.

Wer ist Beamter?

  • Der Arbeitnehmer hat immer einen Arbeitgeber, in einem Unternehmen wären das der Angestellte als Arbeitnehmer und der Chef als Arbeitgeber. Bei Beamten sieht das etwas anders aus. Arbeitgeber ist hier der Staat und Arbeitnehmer der Beamte. Man steht also im Staatsdienst und arbeitet für den Staat. Ausnahmen gibt es auch hier: Bei der Kirche kann es auch Beamte geben, auch wenn Kirchenangehörige nicht für den Staat arbeiten.
  • Dies bedeutet, dass der Beamte zu einem rechtlich-öffentlichen Treuedienst gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, den Bundesländern und ihren Gemeinden und Städten verpflichtet ist.
  • Typische Beispiele für Beamte sind Lehrer, Bundeswehrangehörige und Polizisten. Früher zählten zu den Beamten auch Bahn und Post, seitdem die Post und die Bahn aber in privaten Händen sind, werden Post- und Bahnangestellte nicht mehr verbeamtet.

Wann wird man verbeamtet?

Verbeamtet wird, wer in einem rechtlich-öffentlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat oder den Bundesländern steht. Hierbei kann man verschiedene Beamtenbegriffe unterscheiden:

  • Haftungsrechtlich verbeamtete Personen arbeiten in einer Behörde. Hierbei übernehmen sie öffentliche Aufgaben der Verwaltung.
  • Eine Person, die staatsrechtlich verbeamtet ist, hat ein rechtlich-öffentliches Treue- und Dienstverhältnis mit einem Dienstherren. Beamte dieser Art (z.B. Richter oder Soldaten) bilden den öffentlichen Dienst. Hierbei lassen sich noch mittelbare und unmittelbare Beamte unterscheiden.
  • Unter einem unmittelbaren Beamten versteht man eine Person, deren Dienstherr entweder ein Bundesland (z.B. Bayern oder Baden-Württemberg) ist oder die Bundesrepublik Deutschland.
  • Beamte, deren Dienstherr eine Stiftung, eine Anstalt oder eine Einrichtung des öffentlichen Rechts ist, sind mittelbar verbeamtet. 

Besonderheiten bei Beamten

  • Personen, die verbeamtet sind, dürfen nicht streiken, da ihr Arbeitgeber der Staat ist und sie zu keiner Gewerkschaft gehören.
  • Beamte erhalten, anders als Angestellte, eine Besoldung. Hierbei werden die Personen in bestimmte Besoldungsgruppen eingeordnet.
  • Beamte sind privat krankenversichert, und nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Bei Krankheit erhält der Beamte eine Beihilfe vom Staat.
  • Meist haben Beamte auch einen sicheren Arbeitsplatz und können nicht gekündigt werden.
  • Auch eine angemessene Versorgung im Alter steht einem Beamten zu.

Beamte stehen in einem besonderen Verhältnis zum Staat und haben daher eine Verpflichtung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Hierbei werden sie aber kräftig unterstützt.

Teilen: