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Verbotene Namen in Deutschland - was Sie bei der Namensgebung von Kindern beachten sollten

Der Name prägt die Individualität.
Der Name prägt die Individualität. © Florentine / Pixelio
Sie möchten Ihr Kind Helgoland, Maui, Telefon oder Tom Tom nennen? Ihr Namenserfindungsrecht ist zwar anerkannt, dennoch sollten Sie das Wohl Ihres Kindes in den Vordergrund stellen und wissen, dass in Deutschland verbotene Namen nicht erlaubt sind.

Die Vorgaben, nach denen Sie Ihrem Kind in Deutschland einen Vornamen geben können, ist in einer Verwaltungsvorschrift als Dienstanweisung zum Personenstandsgesetz für Standesbeamte und ihre Aufsichtsbehörden geregelt.

In Deutschland haben Sie ein Namenserfindungsrecht

  • Ihnen wird als den Eltern des Kindes ein Namenserfindungsrecht zugestanden.
  • Wenn es darum geht, die Persönlichkeit und Einzigartigkeit Ihres Kindes mit einem individuellen Vornamen herauszustellen, sollten Sie immer bedenken, wie die Gesellschaft eine von Ihnen kreierte Bezeichnung empfindet.
  • Bedenken Sie, dass Sie Ihrem Kind keinen Gefallen tun, wenn Sie es allein mit seinem Vornamen an den Rand der Gesellschaft stellen. Viele Menschen sind von Natur aus gehässig oder gar neidisch und nehmen häufig die Namensgebung zum Anlass, den Namensträger zu hänseln oder, wie man neudeutsch sagt, zu mobben. Dies gilt vor allem für den Umgang in der Schule.
  • Daher müssen Sie einige Regeln beachten, die das Wohl des Kindes vorgibt.
  • So sind Bezeichnungen, die die Persönlichkeit des Kindes beeinträchtigen, unzulässig. Ein Vorname darf nicht lächerlich oder beleidigend klingen und die spätere Stellung Ihres Kindes in der Gesellschaft gefährden.
  • Der erste Vorname Ihres Kindes muss das Geschlecht erkennen lassen. Sie können Ihren Jungen gerne Maria nennen, wenn der erste Vorname das männliche Geschlecht erkennen lässt.

Rechtliche Vorgaben beachten

  • Demgemäß hat auch das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass Sie als Eltern mit der Namensgebung eine große Verantwortung für Ihr Kind tragen. Grundsätzlich sind Sie in der Wahl des Vornamens frei und dürfen der Individualität Ihres Kindes Ausdruck verleihen. Der Staat sei aber berechtigt und verpflichtet, das Kind als Grundrechtsträger vor einer verantwortungslosen Namenswahl durch die Eltern zu schützen.
  • Ein Vorname muss als Vorname erkennbar sein. Sachbezeichnungen wie "Auto" oder "Telefon" sind lächerlich. Nachnamen sind nicht erlaubt, da sie als Vorname nicht erkennbar sind. Allerdings gibt es in einigen Fällen einen Meinungswandel. So war der Name "Anderson" lange nur als Nachname gebräuchlich, wird inzwischen aber auch als Vorname akzeptiert.
  • Ortsbezeichnungen sind problematisch. Zwar ist anerkannt, dass Sie ein Kind "La Toya" (Name einer Insel bei Spanien) oder "Maui" (Name einer Insel bei Hawaii) nennen dürfen. Sie können es aber nicht Sylt, Amrum oder Helgoland nennen.
  • Auch Namen aus der Bibel, die mit einer negativen Prägung versehen sind, werden nicht anerkannt. Sie können Ihr Kind also nicht Kain oder Judas, zumindest aber seit 1998 Jesus nennen.

Verbotene Namen aus der Rechtssprechung

  • Verbotene Namen sind beispielsweise: Borussia, Pfefferminze, Tom Tom, Rosenherz, Heydrich oder Frieden mit Gott.
  • Erlaubt sind beispielsweise: Fanta, LouAnn, Sonne, Birkenfeld, Ria oder Laurence.
  • Achten Sie bei der Namenswahl darauf, dass viele Vornamen amerikanisch geprägt sind. Die für unseren Sprach- und Lebensraum dadurch oft entstehende Lächerlichkeit erkennen Sie daran, dass Sie Ihr Kind einerseits Cheyenne oder Dakota nennen dürfen, nicht aber Schwabe, Saarländer oder Ostfriese.
  • Seit der Schauspieler Till Schweiger seine in USA geborene Tochter Emma Tiger nennen darf, kommt auch der Vornamen Tiger in Deutschland vor.

Befragen Sie die Gesellschaft für Namenskunde

  • Wenn Sie im Zweifel sind, können Sie sich an die Gesellschaft für Namenskunde wenden, die gegen eine Bearbeitungsgebühr ein Gutachten zur Namenszulässigkeit für Sie erstellt.
  • Bedenken Sie auch, dass Ihr Kind seinen Vornamen später nur aus sehr wichtigen Gründen in absoluten Ausnahmefällen selbst noch einmal ändern darf und damit mit der Last Ihrer scheinbaren Kreativität zeitlebens leben und sich in der Gesellschaft behaupten muss.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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