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Vereinsrecht bei der Mitgliederversammlung - das sollten Sie wissen

Nach dem Vereinsrecht müssen Mitgliederversammlungen vom Vorstand einberufen werden.
Nach dem Vereinsrecht müssen Mitgliederversammlungen vom Vorstand einberufen werden.
Wer einen Verein neu gegründet hat, wird sich vielleicht noch nicht gut mit dem gültigen Vereinsrecht auskennen. Die Mitgliederversammlung ist wichtig, damit die einzelnen Personen Beschlüsse fassen können.

Die Modalitäten der Mitgliederversammlung nach dem Vereinsrecht

  • Jeder Verein muss nach dem Vereinsrecht Mitgliederversammlungen abhalten.
  • Die Mitglieder können innerhalb dieser Versammlungen Beschlüsse zu relevanten Themen fassen. Dies geht auch außerhalb der Versammlungen, allerdings nur einstimmig und in Schriftform. Gesetzlich normiert ist dies in § 32 Absatz 2 BGB. Diese gesetzliche Regelung kommt jedoch immer nur dann zur Anwendung, wenn die Satzung keine anderen Voraussetzungen für die Beschlüsse vorsieht.
  • Sie können, wenn Sie einen Verein gegründet haben, in der Satzung regeln, wie die Versammlung abzulaufen hat. Sie können den Ablauf auch online durchführen lassen. Dann müssen die Personen sich einloggen und abstimmen können.
  • In der Versammlung wird beispielsweise darüber abgestimmt, wer zum Vorstand bestellt wird und wie die Satzung gestaltet wird oder ob und wann die Auflösung stattfindet.
  • In der Versammlung wird Grundlegendes entschieden, während der Vorstand die laufenden Angelegenheiten regelt. Dies ist auf die Sachkunde des Vorstands zurückzuführen. So ist es möglich, dass der Vorstand adäquat reagiert und die einzelnen Mitglieder Grundlegendes durch die Beschlussfassung mitentscheiden.

So wird die Mitgliederversammlung einberufen

Sie sollten wissen, dass die Mitgliederversammlung nicht so einfach einzuleiten ist, wie es bei der Vorstandssitzung der Fall ist.

  • Die Satzung kann abweichend von dem Vereinsrecht regeln, wie die Versammlung einzuberufen ist.
  • Der Vorstand entscheidet, wann die Einberufung stattfindet. Sie können jedoch in der Satzung festlegen, dass die Mitgliederversammlung auch von einer Mehrheit der Mitglieder einberufen werden kann.
  • Die Satzung muss nach dem Vereinsrecht die Voraussetzungen festlegen. Hierin werden dann die Perioden bestimmt, in denen Versammlungen stattfinden.  
  • Es kann auch immer dann außerordentlich zu einer Einberufung kommen, wenn Grundlegendes zur Disposition steht.
  • Vorschriften zu der Form und dem Einberufungsverfahren sind ebenfalls in der Satzung festzulegen.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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