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Vereinsrecht - Kassenprüfung

Vereinsvorstände sind rechenschaftspflichtig.
Vereinsvorstände sind rechenschaftspflichtig.
Im Verein ist jeder Euro wichtig. Auch ohne gesetzliche Vorgabe ist es im Vereinsrecht üblich, regelmäßig eine Kassenprüfung durchzuführen. Mangels genauerer Vorgaben entstehen häufig Probleme bei der Abgrenzung von Art und Umfang der Prüfungsbefugnis.

In der Regel findet sich in der Vereinssatzung der Passus, dass zwei Kassenprüfer bestellt werden, die einmal im Jahr vor der ordentlichen Mitgliederversammlung eine Kassenprüfung vornehmen.

Im Vereinsrecht besteht Gestaltungsfreiheit

  • Das Vereinsrecht enthält keine Vorgabe, nach der im Verein die Kassen zu prüfen sind.
  • Die Kassenprüfer werden auch als Rechnungsprüfer oder Revisoren bezeichnet. Um eine gegenseitige Kontrolle zu gewährleisten, werden regelmäßig zwei Personen bestellt. Die Prüfung kann in der Satzung angeordnet werden, andernfalls wird sie bei Bedarf durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Das Vereinsrecht selbst macht hierzu keine Einschränkungen. Werden Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung festgestellt, kann die Mitgliederversammlung jederzeit eine Kassenprüfung beschließen.
  • Die Mitgliederversammlung muss die Geschäftsführung des Vorstands entlasten. Um dies tun zu können, ist eine Kassenprüfung geboten. Die Vereinspraxis geht davon aus, dass die Prüfungsbefugnis der Kassenprüfer grundsätzlich der eines Rechnungsprüfers entspricht.

So geht die Kassenprüfung vonstatten

  • Sofern die Satzung selbst keine detaillierten Vorgaben enthält, prüfen die Kassenprüfer, ob die Salden der Aktiv- und Passivseite übereinstimmen und ob es für jeden Geschäftsvorfall einen Abrechnungsbeleg gibt. Die Kassenprüfer sollten Belege und Bücher mindestens stichprobenartig überprüfen, sofern kein Anlass zu einer weitergehenden Prüfung besteht.
  • Ferner ist zu prüfen, ob die Ausgaben sachlich begründet und rechnerisch richtig belegt sind.
  • Zur Kassenprüfung gehört auch die Prüfung, ob die Mittel des Vereins wirtschaftlich verwendet wurden und mit dem vorliegenden Haushaltsplan übereinstimmen. Größere Abweichungen zwischen Budget und Ausgabensituation sollten begründet sein.
  • Ist der Verein steuerlich als gemeinnützig anerkannt, kann sich Ihre Prüfung auch darauf beziehen, ob der Vorstand die Finanzen entsprechend den satzungsgemäßen Bestimmungen verwendet hat.

Sie haben Einsichts- und Auskunftsrechte

  • Der Vereinsvorstand ist gehalten, Ihnen zur Prüfung Einsicht in die Geschäftsunterlagen des Vereins zu gewähren. Ihm steht kein Schweigerecht zu. Auf Wunsch muss Ihnen Auskunft über die Geschäftsvorfälle erteilt werden. Nur dann können Sie Ihren Prüf- und Berichtspflichten nachkommen.
  • Das Ergebnis Ihrer Kassenprüfung tragen Sie regelmäßig mündlich oder schriftlich in der Mitgliederversammlung vor. Auf dieser Grundlage kann die Mitgliederversammlung die Entlastung des Vorstandes beschließen oder ablehnen.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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