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Vermögenswirksame Leistungen kündigen - so geht's

Vermögenswirksame Leistungen zu kündigen, ist auf unterschiedliche Arten möglich.
Vermögenswirksame Leistungen zu kündigen, ist auf unterschiedliche Arten möglich.
Ein Thema, das viele Arbeitnehmer immer wieder beschäftigt, sind vermögenswirksame Leistungen bzw. wie man sie kündigt. Dann stellen sich Fragen wie und ob diese Anlage sinnvoll ist, ob man unterschiedliche Möglichkeiten hat, eine solche Anlage zu tätigen oder auch wie man sie wieder kündigen kann.
  • Vermögenswirksame Leistungen sind eine Anlageform, an der sich drei Parteien beteiligen. Zum einen ist dies der Sparer, also Sie, Ihr Arbeitgeber und der Staat. Denn zu Ihrem Sparbetrag erhalten Sie sowohl Zulagen vom Arbeitgeber, als auch staatliche Zulagen.
  • Natürlich ist diese Sparform an Fristen gebunden. Solche Verträge laufen in der Regel sieben Jahre. Dies bedeutet, dass sechs Jahre angespart wird und das Geld danach für ein Jahr festliegt, bevor es dann nach sieben Jahren ausbezahlt wird. Was ist jedoch, wenn die Anlage aus irgendwelchen Gründen gekündigt werden soll ? Nachfolgend werden die Möglichkeiten vorgestellt.

Vermögenswirksame Leistungen kündigen wegen Geldbedarf - so geht's

    1. Sollten Sie, wenn Sie im Besitz eines solchen Vertrages sind, unerwartet an dieses Geld heranmüssen, haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Diese Alternative wird allerdings von den Kreditinstituten nicht sehr gerne gesehen, weil Sie Ihnen als Sparer einige Verluste einbringt. So müssen Sie sich im Klaren darüber sein, dass in diesem Fall die gesamten bisherigen staatlichen Zulagen gestrichen werden. Nur die Arbeitgeberzulage geht Ihnen bis zum Kündigungszeitpunkt nicht verloren.
    2. Das bedeutet, dass die staatlichen Zulagen, die Sie bisher bereits gut geschrieben bekommen haben, wieder komplett abgezogen werden.

    Kündigung durch Umschichten

      1. Oft merken Sie als Anleger aber auch, dass die bisherige Anlage nicht den gewünschten Erfolg bringt. Dann stellt sich die Frage, wie Sie aus diesem Vertrag wieder herauskommen. Setzen Sie sich deshalb auf jeden Fall mit Ihrem Kreditinstitut,  sofern Sie die Anlage dort abgeschlossen haben, in Verbindung. Bei einer Kündigung zugunsten einer Neuanlage, bleiben Ihnen dann in der Regel alle bisherigen Zulagen erhalten. 
      2. Sollte der Vertrag bei einem anderen Unternehmen abgeschlossen worden sein, können sich hier Probleme ergeben, da hier zumeist sehr wenige Alternativen angeboten werden. Hier ist dann zumeist eine komplette Kündigung unumgänglich.

      Wenn die vermögenswirksamen Leistungen nicht mehr bedient werden können

        1. Arbeitnehmer, die aus irgendwelchen Gründen irgendwann von Arbeitslosigkeit betroffen sind, haben es dann schwer, solch einen Vertrag weiter zu bedienen. Hier sollten Sie nicht verzweifeln. Denn auch hier gibt es eine Möglichkeit Ihr Geld zu retten. Wenn Sie diesen Vertrag nicht kündigen, sondern nur stilllegen, bleiben Ihnen ebenfalls sämtliche Zulagen erhalten. Sie haben dann zwei Möglichkeiten.
        2. Als Erstes legen Sie den Vertrag still und bedienen ihn nicht weiter. Das bisher aufgelaufene Geld wird Ihnen dann wie sonst auch, nach sieben Jahren mit allen bisherigen Zulagen ausbezahlt.
        3. Natürlich haben Sie auch die Option, den Vertrag, sofern es Ihnen wieder möglich ist, wieder zu bedienen. Dann läuft dieser bis zu seinem Ende mit allen Zulagen wieder weiter. Sie sehen, es gibt einige Alternativen, wenn es um die Kündigung von Vermögenswirksamen Leistungen geht.
        helpster.de Autor:in
        Jürgen Hemminger
        Jürgen HemmingerJürgen hat Innenarchitektur studiert und kennt sich daher mit Wohnen und Einrichten bestens aus. Passend dazu interessiert er sich fürs Heimwerken, da er sehr viele Dinge in Haus und Garten in Eigenregie hergestellt, renoviert und saniert hat.
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