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Vermögenswirksame Leistungen rückwirkend beantragen - so geht's

Vermögenswirksame Leistungen bauen ein kleines Vermögen.
Vermögenswirksame Leistungen bauen ein kleines Vermögen.
Viele Arbeitnehmer beginnen erst nach Ablauf der Probezeit, die vermögenswirksamen Leistungen anzulegen. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob das auch rückwirkend möglich ist.

Das Angebot auf vermögenswirksame Leistungen nutzen

Wenn Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen anbietet, nutzen Sie diese aus.

  • Prüfen Sie aber im Vorfeld, welche Möglichkeit für Sie die geeignete ist. Es werden immer noch Varianten angeboten, für die der Staat keine Förderung mehr zahlt.
  • Zu den staatlich noch geförderten vermögenswirksamen Leistungen gehören Bausparen, Sparen in Produktivvermögen und die betriebliche Altersversorgung. Sparen in Produktivvermögen bedeutet nichts anderes als die Geldanlage in Investmentfonds.
  • Wenn Sie sich auf Grund Ihres Arbeitsvertrages nicht sicher waren, ob Sie gleich einen Vertrag über vermögenswirksame Leistungen abschließen sollten, können Sie für das laufende Jahr komplett Ihren Anteil nachträglich einzahlen. Diese Regelung gilt aber ausschließlich für das laufende Kalenderjahr. Rückwirkend auf das vorherige Jahr zu sparen ist nicht möglich. 

Rückwirkend kann nur Eigenbeitrag gespart werden

  • Bei der rückwirkenden Besparung von vermögenswirksamen Leistungen kann nur der eigene Beitrag eingezahlt werden. Wenn Sie sich im November entschließen, jeden Monat dreißig Euro in vermögenswirksame Leistungen anzusparen, können Sie rückwirkend nur 300 Euro für dieses Kalenderjahr anlegen.
  • Auch wenn Ihr Arbeitgeber nichts zu den Vermögenswirksamen Leistungen dazu gibt, können Sie nicht aus eigenen Mitteln auf 400 Euro rückwirkend erhöhen. 40 Euro sind der monatlich geförderte Höchstsatz.
  • Bei der Auswahl der Anlageform stellen Sie sich die Frage, wann Sie über das Geldverfügen möchten.
  • Die rentabelste, weil steuer- und sozialbgabenfrei Anlageform ist die betriebliche Altersversorgung. Dann fließen die vermögenswirksamen Leistungen allerdings in Ihre Rente ein.
  • Bei Bausparverträgen steht Ihnen Ihr Guthaben nach sieben Jahren zur Verfügung.
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