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Verpackungen und Garantie - Wissenswertes

Verpackungen muss man nicht aufbewahren, wenn man die Garantie nutzt.
Verpackungen muss man nicht aufbewahren, wenn man die Garantie nutzt.
Viele Verbraucher wissen nicht, ob Sie die Verpackungen aufbewahren müssen und wie lange dies nötig ist. Kommt es dann zu einem Garantiefall, ist die Originalverpackung sehr nützlich. Ist es jedoch erforderlich große, sperrige Verpackungen lange aufzubewahren? Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte als Verbraucher.

Bei neuen Anschaffungen kann es schnell zu einem Defekt kommen oder die Ware war von Anfang an beschädigt und Sie merken es erst, wenn Sie sie ausgepackt und getestet haben. Dann haben die meisten die Verpackungen schon entsorgt und können sich von dem Verkäufer anhören, dass nur umgetauscht wird, wenn die Ware originalverpackt ist. Dies ist so nicht richtig. Erfahren Sie alles was Sie über Verpackungen, die Garantie und die gesetzliche Gewährleistung wissen müssen.

Verpackungen aufbewahren und die Garantie beanspruchen

  • Haben Sie etwas gekauft und es geht dann kaputt, wenden Sie sich üblicherweise an den Verkäufer.
  • Hierzu sollten Sie stets einen Kaufbeleg vorweisen. Am Einfachsten ist es, wenn Sie die Quittung aufbewahren. Sie müssen den Kauf jedoch nicht anhand der Quittung nachweisen. Haben Sie einen Zeugen, der bei dem Kauf dabei war, so genügt es, wenn der Zeuge den Kauf belegen kann. Dies wissen viele Verkäufer nicht und halten sich an der Quittung fest. Nach dem Gesetz ist es aber Ihnen überlassen, wie Sie den Kauf belegen.
  • Haben Sie die Verpackungen noch, so sollten Sie das defekte Gerät sorgfältig abbauen und es wieder einpacken.
  • Haben Sie die Originalverpackungen bereits weggeworfen, so stellt dies üblicherweise nur dann ein Problem dar, wenn die Ware keinen Mangel hat. Wollen Sie nach dem Kauf, innerhalb von vierzehn Tagen ohne einen Grund widerrufen, so sollten Sie die Originalverpackung aufbewahren, um die Ware zurückzuschicken.
  • Es ist Ihnen nicht zuzumuten, die Verpackungen länger als zwei Wochen aufzubewahren. Dies verlangt auch nicht der Gesetzgeber.
  • Liegt ein Garantiefall oder die gesetzliche Gewährleistung vor, kann man nicht von Ihnen erwarten, dass Sie den Originalkarton noch haben.
  • Bei der Inanspruchnahme der Garantie ist die Sache ohnehin schon benutzt und es handelt sich nicht um einen Widerruf. Daher ist es bei der Garantie nicht erforderlich, dass die Ware unbenutzt und originalverpackt ist. Bei dem Widerruf muss die Ware jedoch unbenutzt sein. Ist dies nicht der Fall, bekommen Sie nicht den ganzen Kaufpreis erstattet.
  • Nimmt der Verkäufer die Ware nicht zurück, weil Sie keine Verpackungen mehr haben, so wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale und machen Sie Ihre Rechte auf dem Rechtsweg geltend.

Wissenswertes über die Garantie

  • Sie sollten wissen, dass die Garantie etwas anderes ist als ein Widerruf oder eine gesetzliche Gewährleistung.
  • Der Widerruf ermöglicht es Ihnen Waren innerhalb von vierzehn Tagen zurückzugeben, wenn Sie einen Kaufvertrag geschlossen haben, der dem Fernabsatzgesetz unterliegt. Dies ist immer der Fall beim Onlinehandel.
  • Die gesetzliche Gewährleistung ermöglicht es Ihnen, zwei Jahre nach dem Kauf Nachbesserung zu verlangen, wenn die Ware einen Mangel hat. Anderenfalls können Sie zurücktreten. Hierfür benötigen Sie keine Verpackungen, auch wenn das viele Verkäufer gerne anders hätten.
  • Darüber hinaus gewähren viele Händler eine Garantie, weil Sie Ihr Vertrauen in die Qualität des Produkts stärken wollen. Die Garantie wird ebenfalls nicht an das Vorhandensein der Originalverpackungen geknüpft.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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