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Verzichtserklärung als Erbe - darauf müssen Sie achten

Finanzieller Segen - beim Erbe nicht immer.
Finanzieller Segen - beim Erbe nicht immer.
Ein bevorstehender Erbfall ist nicht immer ein Segen. Es kann auch vorkommen, dass man Schulden erbt. In diesem Fall sollten Sie aber nicht verzweifeln, da Sie als Erbe eine Verzichtserklärung verfassen können, mit der Sie das Erbe ausschlagen. Beachten Sie hierzu einige Hinweise.

Eine Verzichtserklärung als Erbe abgegeben - Wissenswertes

  • Zuerst sollten Sie wissen, dass Sie nach der ausgefüllten und geltend gemachten Verzichtserklärung keinen Anspruch mehr auf das Erbe haben. Das bezieht sich auch auf Ihren Pflichtteil. Ihr Erbverzicht hat Auswirkungen auf das Erbrecht Ihrer Kinder, dies sollten Sie bei Ihrer Entscheidung stets berücksichtigen. Ihre Kinder können auch nach Ihrem Tod nicht den Erbverzicht anfechten. Sie treffen demzufolge eine Entscheidung, die Auswirkungen auf das Vermögen Ihrer Kinder hat.
  • Sie sollten auch Rücksprache mit den anderen Erben halten. Oftmals wird der Erbverzicht gegen die Zahlung einer Abfindung vereinbart und dann wird auch auf den Pflichtteil verzichtet. Dies sollte aber erst nach der genauen Bestimmung des Erbvermögens erfolgen.
  • Ist Ihnen eine Abfindung für den Erbverzicht gezahlt worden, so kommt diese Abfindungszahlung mit in die zu erstellende notarielle Urkunde.
  • Beachten Sie, dass Sie nach der Verzichtserklärung weiterhin an den Verzicht gebunden sind. Ist die Erbmasse nun doch größer als Sie es angenommen hatten, so können Sie Ihre Rechte nicht mehr geltend machen.
  • Nach Eintritt des Erbfalls werden Sie von dem Nachlassgericht angeschrieben und über die Testamentseröffnung informiert.
  • Wenden Sie sich an das Nachlassgericht, wenn Sie eine Verzichtserklärung abgeben wollen. Man wird Ihnen entsprechende Formulare zukommen lassen.
  • Füllen Sie die Verzichtserklärung aus und senden Sie sie an das Nachlassgericht.

Als Erbe zuerst den Erbfall prüfen

Wer eine Verzichtserklärung über einen Erbfall schreiben will, sollte zuerst prüfen, ob sich das Erbe nicht doch lohnen könnte.

  • Hierzu brauchen Sie Einsicht in sämtliche, aussagekräftige Unterlagen. Nehmen Sie sich zu der Prüfung einige Tage Zeit. Es wäre sehr ärgerlich, wenn Sie ein lohnenswertes Erbe mit der Verzichtserklärung ausschlagen, obwohl es sich lohnen könnte.
  • Sie sollten unbedingt vorab prüfen, ob die Erbmasse auch aus Immobilien oder Sachen besteht, die Sie veräußern könnten. Oftmals stehen den ungetilgten Verbindlichkeiten viele Werte gegenüber, die man durch eine Veräußerung erzielen könnte. Sie sollten dies stets bei Ihrer Entscheidung mit berücksichtigen.
  • Sind Sie unsicher über die Kenntnis der Erbmasse, so schalten Sie einen Rechtsanwalt ein. Der Rechtsanwalt kann Informationen über die Erbmasse einfordern, diese mit eidesstattlichen Versicherungen absichern lassen und Ihre Rechte vor Gericht durchsetzen, wenn Sie den Pflichtteil einklagen wollen und keine Verzichtserklärung unterschrieben haben.  
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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