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Volle Erwerbsminderung berechnen - so stellen Sie Ihren Versorgungsanspruch fest

Das Geld kann knapp werden!
Das Geld kann knapp werden! © Claudia_Hautumm / Pixelio
Haben Sie sich schon einmal Gedanken gemacht, wie Sie Ihren Lebensunterhalt finanzieren wenn Sie aufgrund Krankheit, Unfall oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind einer Arbeit nachzugehen? Dafür gibt es die volle Erwerbsminderungsrente und so berechnen Sie Ihren Versorgungsanspruch.

Voraussetzungen für die Zahlung der vollen Erwerbsminderungsrente

  • Ihr Gesundheitszustand ist so eingeschränkt, dass Sie nicht mehr als 3 Stunden pro Tag einer Arbeit nachgehen können.
  • Sie sind mindestens 5 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert und haben mindestens 3 Jahre die Pflichtbeiträge gezahlt, diese Zeit nennt man auch Wartezeit.
  • Sie haben die Regelaltersgrenze für die Altersrente von 65 Jahren noch nicht erreicht.

Wie Sie die volle Erwerbsminderungsrente berechnen

  • Die Auszahlungshöhe der Rente hängt von Ihrem bisher erzieltem Bruttoeinkommen und von Ihren Versicherungsjahren ab. Einen kleinen Unterschied macht es auch ob Sie in den neuen oder alten Bundesländern leben.
  • Eine Auszahlung erfolgt als Rente auf Zeit. Diese Zeitrente wird erst einmal für maximal 3 Jahre bewilligt und muss dann wieder neu beantragt werden. Wenn keine Verbesserung des Gesundheitszustandes und damit der Erwerbsfähigkeit zu erwarten ist, wird eine Dauerrente bewilligt.
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  • Mit Vollendung des 63. Lebensjahres erhalten Sie erst die volle Erwerbsminderungsrente. Für jeden Monat den Sie die Rente früher beantragen erfolgt ein Abschlag von 0,3 %. Maximal kann der Abschlag 10,8 % betragen.
  • Pauschal kann man sagen, dass die volle Erwerbsminderungsrente 30 - 34 % des bisherigen Bruttoeinkommens beträgt.
  • Um die Rente zu berechnen, benötigen Sie Ihre bisher erzielten Entgeltpunkte in der Rentenversicherung. Diese können Sie berechnen in dem Sie Ihr durchschnittliches jährliches Bruttoeinkommen durch das Durchschnittseinkommen aller Versicherungsnehmer dividieren.

Berechnung anhand eines Beispiels

  1. Nehmen Sie mal an, Sie sind 40 Jahre alt wenn Sie diese Rente beantragen und haben bisher ein jährliches Bruttoeinkommen von 40.000 Euro erhalten. Das Durchschnittseinkommen aller Versicherten lag in 2011 bei ca. 30.300 Euro. Also 40.000 : 30.300 = 1,32 Entgeltpunkte.
  2. Diese Entgeltpunkte multiplizieren Sie mit den Jahren, in denen Sie eingezahlt haben, in diesem Fall nehmen wir mal 15 Jahre an. Also 1,32 x 15 = 19,8 bisher erzielte Entgeltpunkte.
  3. Jetzt wird die Zurechnungszeit berechnet. In diesem Fall 40. - 60. Lebensjahr = 20 Jahre. Diese multiplizieren Sie mit den Entgeltpunkten. 20 x 1,32 = 26,4. 
  4. Nun benötigen Sie den aktuellen Rentenfaktor. Dieser wird jährlich angepasst und lag 2011 in den alten Bundesländern bei 27,47.
  5. Jetzt addieren Sie Beitragszeit und Zurechnungszeit und multiplizieren dann mit dem Rentenfaktor. 19,8 + 26,4 = 46,2 x 27,47 = 1.269,11 Euro.
  6. Nun müssen Sie noch den Abschlag von 10,8 % abziehen. 1,269,11 - 137,06 = 1.132,05 Euro volle Erwerbsminderungsrente.
  7. Von dieser errechneten Erwerbsminderungsrente müssen Sie jetzt noch die Sozialabgaben abziehen, so dass Ihnen noch knapp 1.000 Euro verbleiben.

Wer in die Deutsche Rentenversicherung einzahlt, bekommt ab dem 27. Lebensjahr jährlich eine Renteninformation. Dort stehen auch Ihre exakten Daten zur Höhe Ihrer Erwerbsminderungsrente. Um Ihre Versorgungslücke zu schließen damit Ihr derzeitiger Lebensstandard beibehalten werden kann, sollten Sie mit einer zusätzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung vorsorgen!

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