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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung unter die Lupe genommen

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sollten gut überdacht werden.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sollten gut überdacht werden.
Die Medizin schreitet immer weiter fort und daher ist es ratsam, sich über das nicht gern gehörte Thema der Versorgung in Notsituationen schlau zu machen. Wo liegt beispielsweise der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung?

Die Vorsorgevollmacht vorgestellt

  • Durch eine Vorsorgevollmacht wird einem Menschen das Recht erteilt, über einen anderen bestimmten Menschen zu entscheiden. Die bevollmächtigte Person ist dann in der Lage alle oder bestimmte Aufgaben für diese Person zu erledigen.
  • Diese Vorsorgevollmacht tritt in Kraft, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr entscheidungsfähig ist, zum Beispiel durch eine Notsituation.
  • Diese Vollmacht kann formlos erteilt werden, also auch eine mündliche Vergebung ist möglich. Jedoch sollte der Bevollmächtigte uneingeschränktes Vertrauen genießen.
  • Durch diese Vollmacht ist es möglich, eine rechtliche Betreuung zu umgehen, der Bevollmächtigte kann im Falle einer Einscheidungsunfähigkeit des Vollmachtgebers alle Dinge für diesen klären und diese müssen nicht von einem fremden Betreuer entschieden werden.
  • Eine notarielle Beglaubigung ist jedoch ratsam. Der Vollmachtgeber muss bei der Erstellung dieser Vorsorgevollmacht geschäftsfähig sein. Daher ist es ratsam, dies zeitig zu überdenken, bevor etwa ein altersbedingter geistiger Abbau auftritt.
  • Eine solche Vollmacht kann aber auch beschränkt erteilt werden, es ist nicht zwingend nötig, dem Bevollmächtigten über alles entscheiden zu lassen.

Die Patientenverfügung vorgestellt

  • In einer Patientenverfügung erteilen Sie Anweisungen, wie Sie ärztlich behandelt werden möchten. Auch die Erlaubnis für Wiederbelebendemaßnahmen und Lebenserhaltenendemaßnahmen sind hier bis ins Detail erklärt.
  • Diese Patientenverfügung erstellen Sie im Vorfeld für den Fall, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können.
  • Ärzte und Betreuer haben sich an Ihre Anweisungen zu halten.
  • Die Erstellung dieser Patientenverfügung ist etwas anders als die der Vorsorgevollmacht, bei der Sie über Ihren freien Willen verfügen müssen. Eine Patientenverfügung können Sie mit Einwilligungsfähigkeit erteilen.

Der Unterschied zusammengefasst

  • Der eigentliche Unterschied besteht darin, dass sich die Patientenverfügung um die ärztliche Versorgung kümmert und sich die behandelnden Ärzte an diese halten müssen. 
  • Die Vorsorgevollmacht dagegen kümmert sich um alle Angelegenheiten des täglichen Lebens, außer diese ist beschränkt erteilt worden. 
  • Beim Verdacht auf Missbrauch dieser Vollmacht können jegliche Entscheidungen an das Gericht oder einen Vertreter übergeben werden.
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