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Wald verpachten - so geht's

Schön und gewinnbringend soll er sein - der Wald
Schön und gewinnbringend soll er sein - der Wald © Georg_Sander / Pixelio
Wenn Sie Wald verpachten möchten, gilt es im Hinblick auf die Gestaltung des entsprechenden Vertrages gewisse Aspekte zu berücksichtigen. Insgesamt kann das Pachten von Waldgrundstücken zwar mit gewissen Nachteilen für den Pächter verbunden sein, jedoch ergeben sich dabei durchaus auch einige Vorteile. Folgendes sollten Sie jedoch unbedingt beachten.

Wer Wald verpachten möchte, muss einige Aspekte berücksichtigen

  • Bei der Verpachtung von Wäldern wird üblichwerweise ein Vertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter geschlossen. Als Pächter kommen in der Regel Gemeinden, Institutionen, Forstunternehmen oder - in selteneren Fällen - auch Privatpersonen infrage.
  • Ziel des Verpächters ist in erster Linie die weitere Entwicklung des Waldes. Wissenswert dabei ist, dass die tatsächliche Existenz eines Waldes zumeist bis weit über die Dauer eines Pachtvertrages hinaus geht. So ist es diesbezüglich für den Verpächter von großem Interesse, sein Waldgrundstück auch noch für kommende Generationen attraktiv und gewinnbringend zu halten.
  • So kann man mit Fug und Recht behaupten, dass dem Verpächter insbesondere die strategischen Planungen obliegen, der Pächter hingegen einzig für das operative "Management" zuständig sein kann.
  • Umso wichtiger ist es da für den Eigentümer, dass der Pächter über ein fundiertes land- oder forstwirtschaftliches Wissen verfügt. Einen entsprechenden Ausbildungs- oder Qualifikationsnachweis sollte dieser deshalb nach Möglichkeit vorlegen können. Übrigens geht man im Hinblick auf die Bewirtschaftung des Waldgrundstückes von zwei Kategorien aus: die ordentliche Bewirtschaftung, welche die Pflege und Sicherung der Infrastruktur, die Begrünung, den Schutz des Waldes, sowie die Nutzung beinhaltet - und die außerordentliche Bewirtschaftung. Hierbei geht es um den Wiederaufbau bzw. um die Restrukturierung nach nicht voraussehbaren Ereignissen (zum Beispiel Naturkatastrophen oder ähnliches), welche aber grundsätzlich nicht vertraglich geregelt werden kann.
  • Befinden sich Immobilien auf dem zu verpachtenden Waldgrundstück, so sind diese von der Pacht auszunehmen.

Wissenswertes beim Verpachten von Wald

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  • Wenn Sie Wald verpachten möchten, bietet es sich zunächst an, die jeweils zuständige Forstbehörde hinzuzuziehen. Kompetente und qualifizierte Fachleute stehen hier gern mit Rat und Tat zur Seite. Ganz gleich, ob es um die preisliche Gestaltung geht oder um (steuer-)rechtliche Angelegenheiten.
  • Darüber hinaus empfiehlt es sich, (möglichst nach vorheriger behördlicher Absprache) das Pachtangebot in Zeitungen oder einschlägigen Magazinen zu publizieren. Auch eine Veröffentlichung in entsprechenden Internetportalen wie z. B. "Acker, Wald und Wiese"  ist diesbezüglich empfehlenswert.
  • Weil der Wert eines Waldes an sich nur sehr bedingt explizit festgelegt werden kann, muss dieser von erfahrenen Experten geschätzt werden. Dabei spielen vor allem die Größe, die Lage, die Nutzbarkeit bzw. der Wert des Holzes und so weiter eine wesentliche Rolle.
  • Auch die anfallenden Kosten sollten dabei nicht außer Acht gelassen werden, zum Beispiel die Grundsteuern, die Forstbeiträge, sonstige Nebenkosten et cetera.

Folgende Aspekte müssen unter anderem im Pachtvertrag enthalten sein

  • Eine genaue Beschreibung des Pachtgegenstandes inklusive Wald- und Bestandskarten sowie ein Grundbuchauszug in Kopie sollten vorliegen.
  • Es gilt in jedem Fall, den Pachtzins im Dokument festzulegen. Auch ein Hinweis über spätere Änderungen kann diesbezüglich ein Bestandteil des Vertrages sein.
  • Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien müssen darüber hinaus ebenfalls benannt sein.
  • Im Rahmen der Vertragsgestaltung ist ein besonderes Augenmerk auf den Aspekt der Bewirtschaftung zu legen. So ist es Aufgabe des Verpächters selbst, etwaige Planungen oder Zielsetzungen zu vereinbaren. Dies kann zwar durchaus ein Nachteil für den Pächter hinsichtlich seiner unternehmerischen Selbstständigkeit sein, jedoch ist eine (positive) Entwicklung des Pachtgrundstückes letztlich doch in beiderseitigem Interesse.
  • Der Pachtbeginn und das Laufzeitende sollten - ebenso wie der Gerichtsstand - schriftlich fixiert werden.
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Je detaillierter der Pachtvertrag zusammengestellt ist - dies erfolgt selbstverständlich in Zusammenarbeit mit einem Notar - desto einfacher lässt sich die Zusammenarbeit zwischen Verpächter und Pächter gestalten.

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