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Waldgrundstück kaufen - darauf sollten Sie achten

Kaufen Sie sich ein idyllisches Waldgrundstück.
Kaufen Sie sich ein idyllisches Waldgrundstück.
Wenn Sie sich ein Waldgrundstück kaufen, könnte dies eine gute Investition für Ihre finanzielle Zukunft sein. Allerdings ist es hier wichtig zu wissen, worauf man beim Kauf solch eines Grundstückes achten sollte und auch, mit welchen Rechten und Pflichten dies verbunden ist.

So investieren Sie in ein Waldgrundstück

Wie bei jedem anderen Immobilienkauf sollten Sie auch beim Kauf eines Waldgrundstückes ein paar wesentliche Aspekte berücksichtigen und sich speziell mit Ihren Rechten und Pflichten durch diesen Erwerb befassen.

  • Wenn Sie so ein Waldgrundstück kaufen wollen, informieren Sie sich zuerst eingehend über die üblichen Preise für die Grundstücke Ihrer Region. Beachten Sie, dass zusätzlich zum eventuell günstigen Kaufpreis noch weitere Kosten dazu kommen: einmalige Kaufnebenkosten sind Notarkosten und die Grunderwerbssteuer. Zu den laufenden Kosten gehören z.B. die jährliche Grundsteuer und Beiträge an eine Forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft.
  • Recherchieren Sie doch einmal im Internet nach Angeboten für Waldgrundstücke. Sie werden hier zahlreiche günstige Angebote finden. Auch wenn das Grundstück gut erschlossen ist, beachten Sie die Zusatz- und Folgekosten.
  • Auch ein Waldgrundstück gilt hierzulande als Immobilie und so muss der Kaufvertrag gemäß dem BGB notariell abgeschlossen werden. Die Faustregel für diese Kosten sind  1,5% des Grundstückpreises.
  • Auch das Finanzamt hält seine Hand auf und fordert vom Käufer 3,5% des Kaufpreises für die Grunderwerbsteuer. Diese Steuer wird nach einem Monat fällig, ausschlaggebend ist die Bekanntgabe des Feststellungsbescheides. Dann sollten Sie die Zahlung hier möglichst bald leisten. Denn der Eintrag als Eigentümer ins Grundbuch erfolgt erst nach Zahlung dieser Steuer.
  • In Ausnahmefällen stellt Ihnen das Finanzamt eine Bescheinigung aus darüber, dass keine steuerlichen Einwände vorliegen. Dies kann erfolgen, wenn der Kaufpreis Ihres Grundstückes eine Bagatellgrenze von 2.556,00 Euro nicht überschreitet. Wenn es sich um das Grundstück eines engen Verwandten handelt, von dem sie dies erworben haben, dann ist dies auch ein Grund für diese Bescheinigung. Ebenso, wenn Sie Ihr Waldstück geschenkt bekommen, es geerbt haben oder auch im Zuge einer Flurbereinigung erhalten haben.
  • Als neuer Eigentümer des Waldgrundstückes tragen Sie die laufenden Kosten dafür. Grundsätzlich zahlen Sie als Waldbesitzer einen jährlichen Beitrag an die Forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft. Der Betrag liegt meistens unter 100 Euro.
  • Neben der einmalig zu berappenden Grunderwerbsteuer zahlen Sie zusätzlich an das Finanzamt eine jährlich wiederkehrende Grundsteuer, wenn Sie ein Grundstück kaufen. Das Finanzamt ermittelt dafür einen sogenannten Messbetrag - ausschlaggebend sind hier die Größe und auch die Wirtschaftlichkeit der Immobilie - und stellt einen Einheitswertbescheid fest.
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