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Wann bekommt man Sozialhilfe?

Alte Menschen ohne Rentenansprüche können Sozialhilfe erhalten.
Alte Menschen ohne Rentenansprüche können Sozialhilfe erhalten.
Deutschland verfügt über ein weltweit anerkanntes Sozialsystem. Ein wesentlicher Bestandteil des Systems sind die Leistungen von Grundsicherung über Hartz 4 bis Sozialhilfe. Letztere werden als Beihilfe zum Lebensunterhalt tituliert. Wann jemand man eine Beihilfe bekommt, ist gesetzlich genau geregelt.

Wer wegen einer eigenen Erkrankung oder bestimmten persönlichen Situation nicht als arbeitsfähig gilt und somit keinen Anspruch auf Hartz 4 besitzt oder über eine geringe Erwerbsminderungsrente verfügt, kann eine Beihilfe zum Lebensunterhalt beantragen.

Wer bekommt Beihilfe zum Lebensunterhalt?

In Deutschland sichert das System der sozialen Marktwirtschaft auch Menschen am Rande der Gesellschaft sozial ab. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe), Arbeitslosengeld II (Hartz 4) und bei Erwerbsminderung Leistungen der Grundsicherung im Alter bekommen.

  • Vor der Einführung des SGB II, bekannt als Hartz 4, machten Hilfen zum Lebensunterhalt fast die Hälfte der Sozialausgaben aus. Mittlerweile sind es etwa fünf Prozent.
  • Hartz 4 hat dazu geführt, dass nur noch wenige Menschen direkt vom Sozialamt Sozialleistungen erhalten. Die überwiegende Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bekommt mittlerweile Hartz 4 und keine gesonderte Beihilfe.
  • Hartz 4 ist nicht mit der Beihilfe zum Lebensunterhalt zu verwechseln. Denn die Hilfe gibt es nur für einen bestimmten Personenkreis. Betreffende Personen besitzen keinen Anspruch auf Hartz 4 und die Grundsicherungsleistungen im Alter bei Erwerbsminderung. 
  • Erwerbsrentnern ohne Grundsicherungsanspruch oder Bewohnern stationärer Einrichtungen zur Pflege und im Alter kann beispielsweise die Grundsicherung verwehrt worden sein. Hilfe zum Lebensunterhalt können auch Ausländer mit Asylanspruch beantragen.

Wann erhält man Sozialhilfe?

Wann man Leistungen der Sozialhilfe bekommt, hängt in erster Linie von der Bedürftigkeit einer Person ab. Bei Antragstellern wird zudem immer geprüft, ob sie zum berechtigten Personenkreis der Grundsicherung gehören.

  • Bei der Prüfung, ob ein Anspruch auf Beihilfe zum Lebensunterhalt, werden eigene Vermögen oder Einkommen einbezogen.
  • Wann man Sozialhilfe erhält, ist immer von der Antragstellung abhängig. Telefonisch kann eine Bedürftigkeit angezeigt werden. Anträge in der Folge nachgereicht werden. Rückwirkend werden allerdings keine Leistungen gezahlt.
  • Wer gänzlich ohne Geld  und Vermögen ist, erhält zusätzliche Leistungen über dem Regelsatz (391 Euro für alleinstehenden Erwachsenen - Januar 2014) hinaus. Das umfasst dann anrechenbare Kosten von Unterkunft über Heizkosten bis Krankenversicherung.

Zu den Leistungen, die unter dem Begriff Sozialhilfe geführt werden, gehören neben der Hilfe zum Lebensunterhalt Sozialleistungen, der Grundsicherung im Alter und der Grundsicherung bei Erwerbsminderung beispielsweise Eingliederungshilfen, Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege und Blindengeld.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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