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Wann greift eine Reiserücktrittsversicherung?

Die Reiserücktrittsversicherung greift bei einem unverschuldeten Rücktritt.
Die Reiserücktrittsversicherung greift bei einem unverschuldeten Rücktritt.
Wer eine Reise bucht, der sollte sich gegen verschiedene Risiken absichern. Es kann immer passieren, dass Sie die Reise aufgrund von unvorhergesehenen Umständen nicht antreten können. In diesem Fall sollten Sie unbedingt eine Reiserücktrittsversicherung haben, die eingreift, wann es nötig wird. Sie sollten beim Buchen daran denken, den Versicherungsschutz abzuschließen.

Wichtig ist es, immer beim Buchen einer Reise an die Reiserücktrittsversicherung zu denken. Schließen Sie keine ab, erwartet Sie bei einem Rücktritt eine hohe Stornorechnung. Dies können Sie nur dann vermeiden, wenn Sie den Versicherungsschutz vereinbart haben und wissen, wann der Schutz greift.

Die Reiserücktrittsversicherung greift bei Schicksalsschlägen

  • Wer in ein Reisebüro geht, um einen Urlaub zu buchen, der kann direkt beim Buchen die Reiserücktrittsversicherung abschließen. Sie können jedoch auch im Internet buchen und sollten dann aber unbedingt darauf achten, den Versicherungsschutz zusätzlich zu buchen.
  • Sie können den Versicherungsschutz auch später noch buchen. Dies ist jedoch nicht sehr vorteilhaft. Liegt Ihr Reiserücktritt zeitlich nah am Reisetermin, ist die Stornogebühr höher. Je früher Sie zurücktreten, desto geringer sind die Stornogebühren. Viele Reiseanbieter geben auch konkrete Ausschlussfristen vor, sobald diese Fristen eintreten, können Sie den Versicherungsschutz nicht mehr dazubuchen.
  • Grundsätzlich greift die Versicherung immer dann ein, wann Sie die Reise wegen eines Schicksalsschlags nicht mehr antreten können. Voraussetzung ist, dass Sie das Eintreten dieser Schicksalsschläge nicht verschuldet haben.
  • Unterschieden wird zwischen einer Rücktrittskostenversicherung, die müssen Sie vor Antritt der Reise abschließen und einer Abbruchsversicherung, die erst dann eintritt, wenn Sie die Reise bereits begonnen haben und dann erst abbrechen.

Wann Ereignisse vom Versicherungsschutz umfasst werden

  • Wer eine Reiserücktrittsversicherung abschließt, wird unbedingt vorab wissen wollen, wann diese eingreift. Sie sind grundsätzlich bei Tod, einem schweren Unfall, einer Impfunverträglichkeit, plötzlich eintretender schwerer Erkrankung, Schwangerschaft und Eigentumsschaden geschützt.
  • Wer hingegen zurücktritt, weil das Wetter nicht mitspielt oder er keine Lust hat, kann den Versicherungsschutz nicht in Anspruch nehmen.
  • Geschützt sind alle Risikopersonen. Hierunter fallen der Versicherungsnehmer, der Ehegatte des Versicherungsnehmers, seine Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister und Schwiegereltern.
  • Bei einem Rücktritt wenden Sie sich unverzüglich an den Reiseveranstalter und an das Reisebüro und stornieren Sie die Reise.
  • Sie sind in der Nachweispflicht. Das bedeutet, dass Sie ein ärztliches Attest vorlegen müssen, wenn eine Krankheit die Ursache ist.  
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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