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Was ist ein Amtsrat?

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Ein Amtsrat ist im gehobenen Dienst tätig
Ein Amtsrat ist im gehobenen Dienst tätig
Ein Amtsrat ist ein Beamter, der im gehobenen Dienst tätig ist und unter eine bestimmte Besoldung fällt. Diesen Titel kann man unter anderem durch Beförderung erwerben und ihn auch im Ruhestand weiterführen, mit dem Zusatz "außer Dienst".

"Amtsrat" ist keine Berufsbezeichnung, sondern ein Dienstgrad, den einige Beamte des gehobenen Dienstes führen können. Das können Sie sich in etwa so vorstellen, wie die Dienstgrade bei der Bundeswehr, nur mit dem Unterschied, dass es Amtsräte in verschiedenen Bereichen gibt.

Was genau ein Amtsrat ist

Es gibt im Prinzip in allen Teilen der Verwaltung Amtsräte, etwa in der Agrar- und Forstverwaltung und auch im Bereich des Bildungswesens, beispielsweise Fachlehrer an Hochschulen.  Weitere Bereiche sind die Verwaltung, das Justizwesen, Baubehörden und -ämter, der Kriminaldienst, der technische Dienst und auch die Feuerwehr.

  • Selbstverständlich gibt es sowohl Männer als auch Frauen, die diese Bezeichnung führen. Die weiblichen Amtsräte werden als Amtsrätinnen bezeichnet.
  • Zu den beruflichen Aufgaben gehört häufig das Anwenden der Rechtsvorschriften, Anträge zu prüfen und bewilligen (oder abzulehnen, je nachdem) und häufig die Dienststellenleitung. Es werden ebenfalls Ausschreibungen getätigt, Haushaltspläne aufgestellt und die Mitarbeiter organisiert. Diese Position bringt somit immer einiges an Verantwortung mit sich, da es sich um eine Führungsposition handelt. 

So wird man Amtsrat

Um besser zu verstehen, wer die Chance hat, zum Amtsrat aufzusteigen, müssen sie einen kurzen Blick auf die verschiedenen möglichen Laufbahnen im Staatsdienst werfen. Die wichtigste Voraussetzung ist selbstverständlich der Beamtenstatus - als Angestellte/r im öffentlichen Dienst können Sie keinen Amtstitel erlangen.

  • Sehen wir uns die Laufbahnen für Beamte näher an: Da gibt es den unteren, mittleren, höheren und den gehobenen Dienst. Wer im mittleren Dienst tätig ist, arbeitet meistens in der Sekretärslaufbahn und hat dort die Möglichkeit, es bis zum Betriebsinspektor zu schaffen.
  • Im gehobenen Dienst gibt es für Sie die sogenannte Rätellaufbahn. Damit haben Sie die Chance, durch Beförderungen in die Besoldungsklasse A-12 aufzusteigen und besagten Titel zu erhalten.
  • Den unteren Dienst findet man eigentlich nur noch bei der Bundeswehr oder auch der Bundespolizei, und das nur in wenigen Bundesländern. Er ist nicht besonders hoch besoldet.
  • Falls Ihnen eine Karriere im gehobenen Dienst vorschwebt, um Amtsrat/-rätin zu werden, brauchen Sie ein abgeschlossenes Studium - ohne Studium können Sie sich für "nur" den mittleren Dienst bewerben.
  • Dann gibt es noch den höheren Dienst, er ist am besten besoldet und bringt die meiste Verantwortung mit sich.

Das Einkommen im gehobenen Dienst

Dieser Punkt dürfte für viele Beamte interessant sein, denn die Besoldung (= das Einkommen) im gehobenen Dienst ist nicht zu verachten.

  • Das Einkommen wird nach dem Bundesbesoldungsgesetz geregelt und war über viele Jahre in den einzelnen Bundesländern sehr einheitlich, das hat sich aber im Laufe der Zeit etwas geändert. Sie sollten sich also über das Einkommen für Ihr jeweiliges Bundesland informieren.
  • Im gehobenen Beamtendienst gibt es die Besoldungsgruppen A-9 bis A-13, wobei Amtsräte unter die Besoldungsgruppe A-12 fallen,  was ein stattliches Einkommen bedeutet. Übrigens können Sie auch als Lehrer oder Kriminalhauptkommissar diese Besoldungsklasse erreichen, falls Sie verbeamtet sind.
  • Neben dem Grundgehalt haben Sie außerdem noch die Aussicht auf Zulagen, wie einen Familienzuschlag, Urlaubs- und Weihnachtsgeld und dürfen sich auf eine schöne Pension freuen.
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