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Was muss ein Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer zahlen?

Bei der Lohnberechnung sollten Sie alle Nebenkosten miteinbeziehen.
Bei der Lohnberechnung sollten Sie alle Nebenkosten miteinbeziehen.
Als Arbeitgeber zahlt man Arbeitnehmern in der Regel monatlich den Lohn. Doch bevor ein Arbeitgeber diesen berechnet, muss er berücksichtigen, dass er für seine Mitarbeiter noch mehr zahlen muss.

Was Sie benötigen:

  • guten Überblick der Finanzen
  • gute steuerliche Beratung
  • Rücklagen für evtl. Doppelbelastung durch Ausfall von Mitarbeitern

Ein Unternehmer muss mehr als den Bruttolohn an Mitarbeiter zahlen

Ein Arbeitgeber muss für seine Arbeitnehmer mehr zahlen als das Bruttogehalt, das er den Mitarbeitern monatlich überweist.

  • Bei der Planung der Löhne sollten Sie die Nebenkosten für die Arbeitnehmer nicht außer Acht lassen.
  • Außer den monatlich wiederkehrenden Zuschlägen erwartet einen Arbeitnehmer über das Jahr hinweg aber noch wesentlich mehr.

Der Arbeitgeber hat bei Fehlzeiten der Angestellten eine höhere Belastung

Bedenken Sie bei Ihren Überlegungen, dass jeder Angestellte auch einmal erkranken kann und die Krankenkassen erst nach 6 Wochen Krankheit die Kosten übernehmen.

  • Für die Firma bedeutet dies eine Lohnfortzahlung zu 100 %, ohne dass dafür eine Arbeit erledigt wird.
  • Je nachdem wie lange der Arbeitnehmer wegen Krankheit ausfällt, kommen weitere Belastungen auf Arbeitgeber zu.
  • Ist der Erkrankte nicht allzu lange der Arbeit fern, lässt sich der Ausfall, ohne weitere Gelder einzusetzen, überbrücken.
  • Auch wenn die Möglichkeit besteht, dass der Mitarbeiter nach Gesundung die liegen gebliebene Arbeit zu Ende führt, bleibt es bei dem normalen Gehalt.
  • Kritisch kann es werden, wenn der Arbeitgeber einen kurzfristigen Ersatz ordern muss. Diese Vertretung hat selbstverständlich für Ihre Mitarbeit einen Lohn zu erhalten. Der Arbeitgeber zahlt also für einen Arbeitszeitraum den doppelten Lohn.

Dies sollte jeder Arbeitgeber bei seinen Berechnungen miteinbeziehen. Am besten unterhalten gerade kleine Firmen ein Tagesgeldkonto oder Ähnliches und halten für solche Vorkommnisse Gelder bereit.

Dies muss der Arbeitgeber immer für den Arbeitnehmer zahlen

Dann muss ein Arbeitgeber auch während des Urlaubs eines Arbeitnehmers dessen Lohn weiterzahlen. Wenn intern ein Kollege die Arbeit mit erledigt, sind weiter keine großen Kosten zu planen.

  • Braucht man jedoch eine Aushilfe von außerhalb, ist auch für diese ein Lohn zu zahlen
  • Da Urlaub gesetzlich vorgeschrieben ist, sind diese Ausgaben vorweg planbar und sorgen somit nicht für große Überraschungen.
  • Ein Arbeitgeber muss außerdem natürlich jeden Monat die gesetzlichen Abgaben für den Arbeitnehmer begleichen.
  • Hierzu gehören anteilmäßig Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung, zur Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung.
  • Wie viel in welchem Umfang jeweils zu zahlen ist, bestimmt die jeweilige Steuerklasse des Arbeitnehmers.
  • Um als Arbeitgeber einen sinnvollen Überblick über monatliche Abgaben zu erhalten, können Sie bei nettolohn kostenlos jedes Gehalt mit den anfallenden Nebenkosten berechnen.

Ein Arbeitgeber muss einiges an Abgaben für einen Arbeitnehmer zahlen.Damit dies auch ordentlich gelingt, ist Organisation nötig. Es empfiehlt sich, für unvorhergesehene Ausgaben immer Rücklagen bilden, dann sind auch all die Nebenkosten leichter zu verdauen.

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