Alle Kategorien
Suche

Was passiert, wenn ich meine Steuern nicht zahlen kann?

Bei Steuerschulden kann man einen Antrag auf Stundung stellen.
Bei Steuerschulden kann man einen Antrag auf Stundung stellen.
Während für viele die Auswertung der Einkommensteuererklärung durch das Finanzamt mit einer Steuererstattung ihren Abschluss findet, werden andere mit der Nachzahlung von Steuern konfrontiert. Wenn Sie Steuerschulden nicht zahlen können, was passiert dann?

Schulden gehören bei vielen Privatleuten und Unternehmern zum normalen Alltag. Einige haben hohe Steuerschulden. Sie wissen, Steuern zahlen ist Pflicht, Steuerhinterziehung wird bestraft.

Steuern nicht zahlen - das kann passieren 

Wer seine Steuern nicht zahlen kann, bekommt es mit dem Finanzamt zu tun. Der Fiskus gilt gemeinhin als einer der gefährlichsten Gläubiger. Nicht nur, dass die Behörde als erster Gläubiger auf Geld  und Vermögen zugreifen kann. Denn im Gegensatz zu anderen Schulden, verjähren Steuerschulden unter Umständen (Vollstreckungsmaßnahmen alle fünf Jahre) nie.

  • Wenn Sie eine geforderte Steuernachzahlung einfach und kommentarlos nicht bezahlen, dürften Sie schnell Ärger mit dem Finanzamt bekommen. Grundsätzlich spielt es dabei keine Rolle, ob Sie Ihre Steuern nicht zahlen können oder bezahlen wollen.
  • Nach einer vom Schuldner ignorierten Mahnung, wird das Finanzamt mit Vollstreckungsmaßnahmen drohen. Je nach Bundesland, Dauer und Höhe des Zahlungsrückstands werden sie die Drohung mit einer Zwangsvollstreckung schnell wahr machen. Der Schuldner muss dann mit Verfahrensgebühren oder einem gesperrten Bankkonto Konto und dem Besuch vom Gerichtsvollzieher rechnen.
  • Zur Forderung kommt noch ein Säumniszuschlag in Höhe von ein Prozent pro Monat. Im Jahr macht das dann 12 Prozent. Der Zuschlag wird generell bei einer verspäteten Steuernachzahlung, beziehungsweise zum Ablauf des Fälligkeitstages fällig.

Problem mit Steuernachzahlung - Finanzamt ist erster Ansprechpartner

Als Steuerschuldner sollten Sie das Finanzamt besser unverzüglich auf Ihre Situation aufmerksam machen. Den Behörden ist bekannt, dass Steuerzahler egal ob private Bürger oder Selbstständige in Zahlungsschwierigkeiten stecken können.

  • Wenn Ihnen der Bescheid zur Steuernachzahlung vorliegt, kontrollieren Sie ihn auf mögliche Fehler. Besser Sie lassen die Berechnungen des Finanzamts von einem unabhängigen Steuerfachmann prüfen. Bei Ungereimtheiten können Sie innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Steuerbescheids Widerspruch einlegen. An der Höhe der Forderung ändert sich dadurch nichts. Dazu bedarf es eines entsprechend geänderten Bescheids.
  • Wenn Sie Ihre Schulden beim Fiskus aus finanziellen Gründen (Konto leer, arbeitslos) nicht zahlen können, müssen Sie das Gespräch mit dem zuständigen Finanzamt suchen. Abwarten bringt Sie nicht weiter.

Stundung von Steuerschulden beantragen

Unter bestimmten Voraussetzungen wird man Ihnen eine Steuerstundung gewähren. Dann können Sie Ihre Steuerschulden innerhalb eines vereinbarten Zeitraums in Raten bezahlen. Dazu müssen Sie einen Antrag beim Finanzamt einreichen. Das prüft, ob eine Stundungsbedürftigkeit und Stundungswürdigkeit vorliegt.

  • Als stundungsbedürftig gelten Sie, wenn die sofortige Zahlung als erhebliche Härte angesehen wird, weil Ihre materielle Existenz zu stark gefährdet wird. Das bedeutet nicht, dass Ihnen nicht zuzumuten wäre, einen Kredit zur Schuldentilgung aufzunehmen. Stundungswürdig sind Sie, wenn Sie schuldlos in eine finanzielle Notalge geraten. Bei einer langen Krankheit wäre das der Fall.
  • Das Finanzamt wird einer Stundung nur dann zustimmen, wenn die Behörde davon überzeugt ist, dass die Zahlung der Steuerschuld auf diese Weise erfolgen kann und wird. Sie müssen im Antrag glaubhaft machen, dass Sie sich nur zeitweilig in einer finanziellen Notlage befinden. Im Gegensatz zum normalen Säumniszuschlag beträgt der Zinszuschlag bei Stundung 0,5 Prozent pro Monat.  Die Stundung wird meist für einen Zeitraum von sechs Monaten gewährt.

Arbeiten Sie nach besten Kräften mit dem Finanzamt zusammen. Zeigen Sie sich unkooperativ, kann das mit einem Gefängnisaufenthalt enden. Die Zahlungspflicht bleibt außerdem bestehen, eine Ersatzfreiheitsstrafe wie bei nicht bezahlten Ordnungswidrigkeiten, gibt es hier nicht.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
Teilen: