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Wasserschaden der Gebäudeversicherung melden - darauf sollten Sie achten

Schützen Sie Ihr Eigentum!
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Ein Wasserschaden am Haus oder am Hausrat kann je nachdem über die Gebäudeversicherung oder die Hausratversicherung abgedeckt sein. Aber nicht alle Wasserschäden sind versichert, teils können bestimmte Risiken jedoch zusätzlich versichert werden.

Was Sie benötigen:

  • Versicherungspolice

Nicht jeder Wasserschaden ist ein Versicherungsfall

Ein Wasserschaden kann enorme finanzielle Belastungen nach sich ziehen, vor allem dann, wenn Sie nicht oder nicht richtig versichert sind.

  • Als Eigentümer eines Wohnhauses sollten Sie unbedingt eine Gebäudeversicherung besitzen. Haben Sie Ihre Immobilie über ein Bankdarlehen finanziert, verlangt die Bank ohnehin den Abschluss einer Gebäudeversicherung, damit die Immobilie als Sicherheit nicht gefährdet wird.
  • Auch wenn die Gebäudeversicherung im Sprachgebrauch oft als Feuerversicherung tituliert wird, betrifft sie auch Wasserschäden.

Die Gebäudeversicherung erfasst nur Leitungswasserschäden

Die Versicherungsbedingungen sehen jedoch eine Reihe von Details vor. In der Gebäudeversicherung erhalten Sie Schadenersatz nur, wenn Ihre Immobilie bei einem Wasserschaden durch Leitungswasser zerstört oder beschädigt wird.

  • Leitungswasser ist das Wasser in den Leitungsrohren der Trinkwasserversorgung und in den damit verbundenen Einrichtungen und Schläuchen (Waschmaschine, Heizung).
  • Schäden, die durch Reinigungswasser, Grundwasser, stehendes (Badeteich, Pool) oder fließendes Wasser (Bachlauf), Hochwasser, Witterungsniederschläge oder den dadurch verursachten Rückstau im Kanalsystem verursacht werden, sind nicht versichert.
  • Ebenso entfällt der Versicherungsschutz, wenn infolge eines Brandes oder Reparaturarbeiten die Sprinkleranlage in Gang gesetzt wird. Im Basisschutz sind auch Schäden durch das Auslaufen von Aquarien und Wasserbetten nicht einbezogen.
  • Das Risiko einer Überschwemmung oder eines Gewitterregens kann aber zusätzlich gegen eine Mehrprämie versichert werden.
  • Werden Gegenstände des Hausrats vom Leitungswasser beschädigt, müssen Sie den Schaden der Hausratversicherung melden.
  • Beachten Sie, dass Sie ein aktuell nicht genutztes Gebäude (urlaubsbedingte Abwesenheit, Leerstand nach Todesfall, Umbauarbeiten) regelmäßig kontrollieren müssen und alle Wasser führenden Vorrichtungen absperren sollten.
  • Ist ein Schadensfall eingetreten, müssen Sie unverzüglich Ihren Versicherer informieren. Er wird Ihnen Verhaltensregeln mitteilen.
  • Sie dürfen die Schadenstelle grundsätzlich nicht verändern und müssen dem Versicherer Gelegenheit geben, sich selbst vor Ort ein Bild vom Schaden zu machen. Lediglich Maßnahmen zur Abwendung eines noch größeren Schadens sind erlaubt. Machen Sie notfalls Fotos.

Zahlen Sie die fälligen Prämien rechtzeitig. Sind Sie im Zahlungsverzug, ruht der Versicherungsschutz.

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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