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Welche Abzüge haben Beamte? - Besonderheiten

Beamte haben weniger Abzüge als Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft.
Beamte haben weniger Abzüge als Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft.
Beamte genießen bei der Besoldung, so nennt man das Gehalt von verbeamteten Personen, steuerliche Besonderheiten. Sie haben deutlich weniger Abzüge als Arbeitnehmer, welche in der freien Wirtschaft arbeiten.

Welche Abzüge Beamte von der Besoldung haben

  • Beamte genießen bei der Besoldung sehr wenige Abzüge. Aus diesem Grund haben sie mehr netto als Arbeitnehmer, die nicht verbeamtet sind. Unter das Bundesbesoldungsgesetz (kurz: BBesG) fallen folgende Berufsgruppen: Richter, Staatsdiener und Soldaten. Gleichgültig, ob Sie beim Bund, bei den Bundesländern oder den Gemeinden tätig sind, Sie genießen gleichermaßen den Schutz des Bundesbesoldungsgesetzes.
  • Wer den Status hat, muss von der Besoldung keine Sozialabgaben abführen. Die Beträge zur Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung werden nicht von der Bruttobesoldung abgezogen.
  • Die Kosten, welche von der Besoldung abgezogen werden, sind deutlich geringer. Es werden lediglich die Steuern und die Beiträge für die private Krankenversicherung abgezogen.
  • Der Staat übernimmt zusätzlich 50 Prozent der entstehenden Arztkosten. Ist der Staatsdiener im Ruhestand, so werden sogar 70 Prozent der Arztkosten übernommen.
  • Stellen Sie sich die Besoldung einer Kriminalkommissarin vor. Ist die Kommissarin in der Besoldungsgruppe A9, bezieht sie 2.610 Euro brutto im Monat. Sie hat keine Kinder und ist unverheiratet. Von diesem Betrag werden dann die Steuern und die Kosten für die private Krankenversicherung abgezogen. Von der Besoldung bleibt ein Nettobetrag in Höhe von 1.900 Euro übrig. Vergleicht man dies mit einem Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft, der keine Kinder hat und ledig ist, so würde er nur 1680 Euro netto verdienen, wenn er brutto ebenfalls 2.610 Euro verdienen würde. Es wäre deutlich weniger, weil zusätzlich noch die Sozialabgaben abgezogen würden.   

Diese Besonderheiten sind beim Verdienst von Beamten ausschlaggebend

  • Grundsätzlich haben Beamte also weniger Abzüge von Ihrer Besoldung, als es bei Arbeitnehmern, welche nicht beamtet sind, der Fall ist. Der Grund dafür liegt darin, dass der Staat sicherstellen will, dass Personen im Staatsdienst wirtschaftlich unabhängig sind.
  • Diese wirtschaftliche Unabhängigkeit soll ein Schutz gegen Korruption sein. Dadurch, dass Staatsdiener mehr Netto haben, sind sie nicht so leicht zu bestechen.
  • Wenn Sie den Staatsdienerstatus erhalten, werden Sie in diverse Laufbahnen eingeordnet. Sie werden dann nach Ihrer Qualifikation und nach Ihrem Dienstalter in eine Stufe eingeordnet. Es beginnt immer in der Laufbahngruppe des einfachen Dienstes. Dort gibt es die Besoldungsgruppen A2 bis A6. Im mittleren Dienst gibt es die Gruppen A6 bis A9 und im gehobenen Dienst A9 bis A13. Die höchstmöglichen Stufen, die Sie erzielen können, sind A13 bis A16.
  • Sie erhalten als Staatsdiener keinen Arbeitsvertrag, sondern eine Ernennungsurkunde. Sie stehen dann in einem Dienstverhältnis, in dem Sie geloben müssen, loyal, treu und gehorsam dem Staat zu dienen. Der Staat übernimmt Ihnen gegenüber im Gegenzug besondere Fürsorgepflichten.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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