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Widerrufserklärung richtig schreiben - so geht's

Rudern Sie sich durch eine Widerrufserklärung aus dem Vertrag.
Rudern Sie sich durch eine Widerrufserklärung aus dem Vertrag.
Haben Sie kürzlich einen Vertrag abgeschlossen, der sich mittlerweile nicht als vorteilhaft erwiesen hat? Keine Panik! Nehmen Sie am besten den Vertrag zur Hand und lesen ihn genau durch. Ab dem Tag, an dem Sie eine schriftliche Widerrufsbelehrung bekommen haben, bleiben Ihnen ganze zwei Wochen, um eine Widerrufserklärung abzusenden.

Was Sie benötigen:

  • Ein DinA4-Blatt
  • Kuli oder Füller
  • Computer
  • Drucker

Eine Widerrufsmöglichkeit ist bei einem Vertrag, den Sie in schriftlicher Form abgeschlossen haben, auf jeden Fall vorhanden. Bei Internetverträgen ist jedoch Vorsicht geboten. Erkundigen Sie sich vorab, ob eine Möglichkeit des Widerrufs vorhanden ist und wenn ja, unter welchen Bedingungen.

Wie Sie eine Widerrufserklärung richtig schreiben

  • Eine Widerrufserklärung können Sie in Briefform, per E-Mail oder per Fax abschicken. Wenn Sie an eine Firma geraten sind, die nicht ganz vertrauenswürdig ist, sollte der Brief auf jeden Fall per Einschreiben verschickt werden.
  • Sie müssen nicht begründen, warum Sie den Vertrag widerrufen wollen. 
  • Die Widerrufserklärung kann sowohl handschriftlich, als auch im Word-Programm verfasst und anschließend ausgedruckt werden.
  • Rechts oben sollten sowohl die Kundennummer, als auch das Datum der Widerrufserklärung gut leserlich aufgeschrieben werden.
  • Beginnen Sie das Schreiben am besten mit: "Sehr geehrte Damen und Herren".
  • Der Hauptteil der Erklärung ist nicht weiter kompliziert. Zwei Sätze genügen. Beispiel: "Hiermit widerrufe ich meinen Vertrag vom (Datum eintragen). Senden Sie mir bitte umgehend eine schriftliche Bestätigung für meinen Widerruf zu." 
  • Sollten Sie keine Kundennummer zur Hand haben, so schreiben Sie gut leserlich Ihren vollständigen Namen und eventuell die Adresse auf. So kann die Widerrufserklärung problemlos zugeordnet werden.
  • Vergessen Sie nicht, die Erklärung am Ende zu unterschreiben. Bei der Unterschrift kann das Datum nochmal mit aufgeführt werden. Doppelt hält besser!
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