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Wie kann ich als Hausfrau fürs Alter vorsorgen?

Auch eine Hausfrau kann für Ihr Alter vorsorgen!
Auch eine Hausfrau kann für Ihr Alter vorsorgen!
In den Zeiten der Finanzkrise und leerer Rentenkassen muss sich auch die Hausfrau von heute die Frage stellen, ob sie für das Alter genügend finanziell abgesichert ist. Des Weiteren stellt die Altersarmut, besonders bei Frauen, einen immer bedeutend werdenden Aspekt in der Gesellschaft dar. Eine gute Möglichkeit zur persönlichen Altersvorsorge für Hausfrauen bietet dabei die staatlich geförderte Riester-Rente.

Was Sie benötigen:

  • Zeit
  • kühlen Kopf

Diese Voraussetzungen für die Riester-Rente müssen Hausfrauen erfüllen

Um in den Genuss des vom Staat gezahlten Zuschusses zur Rieser-Rente zu kommen, ist es notwendig, dass Sie als Hausfrau bzw. Ihr Ehemann bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie und Ihr Ehegatte müssen beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein, das heißt, dass Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben müssen. Des Weiteren müssen Sie miteinander verheiratet sein und dürfen nicht dauernd getrennt leben. Eingetragene Lebenspartnerschaften sind nicht begünstigt.
  • Ihr Ehepartner und Sie müssen jeweils einen Riester-Vertrag, der auf Ihre Namen läuft, abschließen. Ihr Ehemann muss dabei als unmittelbar begünstigt qualifiziert werden. Ihr Ehemann ist unmittelbar begünstigt, wenn er verpflichtet ist entsprechende Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zu leisten. Als Beispiel kann man sich einen Arbeiter bzw. Angestellten einer Firma vorstellen. Ihr Ehepartner wird auch als unmittelbar begünstigt eingestuft, wenn dieser Beamter (Empfänger von Besoldung und ähnlichem), Landwirt (pflichtversichert in der Rentenkasse der Landwirte) oder arbeitslos (nur wenn bei der Bundesagentur gemeldet) ist. Eine abschließende Aufzählung ist im Anhang 1a I Anlage 1 des Einkommensteuergesetzes zu finden.

Riester-Rente berechnen

  • Erfüllt Ihr Gatte die Voraussetzung für eine unmittelbare Begünstigung, so gelten Sie als Hausfrau als mittelbar begünstigt. Konkret bedeutet dies, dass nur Ihr Ehemann die erforderliche Mindesteinlage für seinen abgeschlossenen Riester-Vertrag zahlen muss. Die Mindesteinlage beträgt dabei 4 % der beitragspflichtigen Einnahmen (grundsätzlich. Bruttojahreslohn), höchstens aber 2.100 (abzüglich gewährter Grundzulage in Höhe von 154,00 Euro). Sie als Hausfrau sind nicht verpflichtet, Beiträge in den abgeschlossenen Riester-Vertrag zu zahlen.
  • Wenn Ihr Ehemann die Mindesteinlage geleistet hat, so erhält Ihr Gatte und Sie jeweils die Grundzulage von 154,00 Euro jährlich.
  • Für Kinder, die vor dem 01.01.2008 geboren sind und für die Sie Kindergeld erhalten, gewährt der Staat zusätzlich eine Zulage in Höhe von 185,00 Euro/pro Kind jährlich. Für Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren sind, beträgt die Zulage sogar 300,00 Euro/pro Kind jährlich. Die Zulage wird grundsätzlich der Mutter gutgeschrieben, außer es ist ein Antrag für die Zurechnung beim Ehemann gestellt.
  • Auch besteht die Möglichkeit die geleisteten Altersvorsorgebeiträge (Ehemann) als Sonderausgabe bei der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Füllen Sie dazu die Rückseite der Anlage Vorsorgeaufwand (ab Zeile 37) aus und fügen Sie die Anbieterbescheinigungen mit der Sozialversicherungsnummer der Einkommensteuererklärung bei.
  • Lassen Sie sich mehrere Angebote von Banken und Versicherungen machen um so einen Überblick über die verschiedenen Riester-Verträge mit Anlageformen zu erhalten. Fragen Sie auch gezielt nach den Kosten bzw. Gebühren hinsichtlich des Abschlusses eines Riester-Vertrags, da diese Ihre Rendite mindern!
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