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Wie lange bekommt man Mutterschaftsgeld?

Rund um die Geburt gibt es Mutterschaftsgeld.
Rund um die Geburt gibt es Mutterschaftsgeld.
Wenn Sie schwanger, berufstätig und gesetzlich krankenversichert sind, haben Sie Anspruch auf die Zahlung des Mutterschaftsgeldes. Wie lange man dieses Mutterschaftsgeld bekommt, ist bei allen werdenden Müttern gleich. Die Zahlung erfolgt vor und nach dem Geburtstermin, welcher von einem Arzt schriftlich bestätigt werden muss.

Definition des Mutterschaftsgeldes

  • Das Mutterschaftsgeld ist eine geldliche Zahlung von den gesetzlichen Krankenkassen an werdende und frisch gewordene Mütter und gilt als Ersatzleistung für den Arbeitslohn, da die betroffenen Frauen in dieser Lebensphase nicht berufstätig sein können.
  • Gezahlt wird dieses Mutterschaftsgeld bis zu einem Höchstbetrag von 13 € pro Tag, der Arbeitgeber muss den Restbetrag bis zum monatlichen Nettoeinkommen aufstocken. Das Mutterschaftsgeld und der aufgestockte Anteil vom Arbeitgeber sind nicht steuerpflichtig, weshalb auch nur das Nettoeinkommen und nicht das Bruttoeinkommen zur Berechnung herangezogen wird.
  • Jede schwangere Frau hat einen Anspruch auf diese Geldzahlung, solange sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert und zugleich berufstätig ist. Hierbei spielt es keine Rolle, ob man pflicht- oder freiwillig versichert ist. Auch wenn man nur einer geringfügigen Tätigkeit nachgeht, bekommt man diese Leistung, der Mindestbetrag liegt hier bei 210 € im Monat.
  • Ein weiteres Kriterium, das erfüllt sein muss, ist eine mindestens dreimonatige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Versicherung vor Beginn des Mutterschutzes. Als Privatversicherte haben Sie allerdings keinen Anspruch auf dieses Mutterschaftsgeld.

Wie lange man diese Zahlung bekommt

Jede schwangere Frau bekommt gleich lange das Mutterschaftsgeld ausgezahlt, einzig der Zeitraum vor und nach der Entbindung kann variieren, wenn es sich beispielsweise um eine Frühgeburt handelt.

  • Als werdende Mutter bekommt man dieses Geld für einen Zeitraum von 3 1/2 Monaten, beginnend mit dem Einsetzen des Mutterschutzes.

  • Zur Bestimmung des Beginns der Zahlung wird der voraussichtliche, vom Frauenarzt zu bestätigende Geburtstermin angesetzt. 6 Wochen vorher beginnt der Mutterschutz und endet mit dem Ablauf der 8. Woche nach der tatsächlichen Geburt.

  • Man bekommt also genau für 14 Wochen diese Zahlung. Sollte sich der Geburtstermin unvorhergesehen nach vorne verschieben, bekommt man dennoch die vollen 14 Wochen diese Zahlung. Mit dem Nachweis der Geburtsbescheinigung werden die zu Beginn fehlenden Wochen einfach hinten angehängt.

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