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Wie lange Kindergeld bei Studium beziehen? - Wissenswerte Hinweise

Für die Studienfinanzierung kann man auch mit Kindergeld kalkulieren.
Für die Studienfinanzierung kann man auch mit Kindergeld kalkulieren.
Die Finanzierung eines Studiums ist keine einfache Sache. Hier kommt es mitunter auf jeden Euro an. Etwas staatliche Unterstützung in Form von Kindergeld beim Studium kann da nicht schaden. Wenn volljährige Kinder studieren, stellt sich natürlich die Frage, wie lange es eigentlich Kindergeld gibt.

Beim Kindergeld handelt es sich genau genommen nicht um eine Sozialleistung im klassischen Sinne. Vielmehr ist es häufig eine Zahlung zum Ausgleich für das Besteuern des Existenzminimums von Kindern. Betreffende Regelungen (wie lange erfolgen und wer erhält Kindergeldzahlungen) finden sich daher auch im Einkommensteuergesetz.

Mit staatlichen Leistungen Existenzminimum von Kindern sichern

Kindergeld stellt eine staatliche Leistung dar, die bei der Sicherung des Lebensunterhalts von Kindern helfen soll.

  • Anspruchsberechtigt sind nicht die Kinder selbst, sondern in der Regel die Eltern. Für den Fall, dass die Eltern nur sehr wenig oder keinen Unterhalt leisten, können Kinder die Auszahlung des Kindergeldes an sich selbst beantragen. Eine weitere Ausnahme besteht außerdem bei unbekanntem Aufenthalt der Eltern und bei Vollwaisen.
  • Für Kinder gibt es ab der Erlangung der Volljährigkeit nur dann Kindergeld, wenn sie einige Voraussetzungen erfüllen.
  • Kinder müssen sich beispielsweise in Ausbildung oder im Studium befinden, wenn nach Vollendung des 18. Lebensjahres weiterhin staatliche Kindergeldleistungen bezogen werden. 

Wie lange gibt es Kindergeld bei Studium    

  • Wie lange Kindergeld auch bei einem Studium der Kinder gezahlt wird, ergibt sich aus den geltenden Regelungen. Kindergeld wird in jedem Fall bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes ausgezahlt.
  • Während der Zeit einer Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise eines Studiums erfolgt die Zahlung von Kindergeld unter Umständen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Übergangsregelungen (Kindergeldzahlungen bis 26 bis 27 Jahre) gelten für die Geburtsjahrgänge 1980 bis 1982.
  • Eine über das 25. Lebensjahr hinausgehende Kindergeldzahlung kann durch die Hinzurechnung von geleisteten Zivil- oder Wehrdiensten begründet werden.

Das Inkrafttreten des Steuervereinfachungsgesetzes hat ab 2012 zur Folge, dass es eine deutliche Erleichterung beim Kindergeld gibt. Kindergeld wird unabhängig von Einkünften des Kindes gezahlt. Bis 2011 galt die Regel, nur solange eine jährliche Einkommensgrenze von 8.004 Euro nicht überschritten wurde, bestand ein Kindergeldanspruch auch beim Studium.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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