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Wie oft muss der Kaminfeger kommen?

Der Schornsteinfeger sollte regelmäßig Ihren Kamin reinigen.
Der Schornsteinfeger sollte regelmäßig Ihren Kamin reinigen.
Es lässt sich nicht vermeiden: Um ihren Schornstein sauber zu halten, muss irgendwann der Kaminfeger kommen, um ihn wieder zu reinigen. Dies sollte jedoch nicht nach Lust und Laune, sondern in regelmäßigen Abständen geschehen. Wie oft der Schornsteinfeger kommen muss, ist allerdings nicht jedem klar.

Diese Aufgaben führt der Kaminfeger aus

Auch wenn viele Häuser nicht mehr mit einem Holzofen geheizt werden, hat der Kaminfeger immer noch einige Aufgaben zu erledigen. Diese können ganz unterschiedlich sein:

  • Die klassische Arbeit ist noch immer nötig. Er hat die Aufgabe, Rückstände aus dem Kamin zu entfernen und ihn zu reinigen.
  • Wichtig ist die Kontrolle der Feuerungsanlagen. Der Schornsteinfeger überprüft, ob die Rohre und Abgasanlagen dicht sind und ob sie Verschleißspuren aufweisen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann das schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen.
  • Der Kaminfeger führt Messungen durch. Zum einen überprüft er die Leistungsfähigkeit der Feuerungsanlagen, zum anderen misst er die Abgas- und Schadstoffwerte.

Bei Bedarf berät Sie Ihr Schornsteinfeger gerne.

So oft besucht Sie der Kaminfeger

Wie oft der Kaminfeger Sie besucht und seine Arbeit verrichtet, ist in Deutschland gesetzlich festgelegt.

  • Einmal im Jahr muss der Kaminkehrer seine Arbeit verrichten. Jedoch muss er nicht jedes Mal alles machen.
  • Zwar ist ein jährliches Kehren der Öl- und Gasheizkessel unerlässlich, allerdings muss der Kaminkehrer seine Messungen hier nur alle zwei, bei jüngeren Kesseln sogar nur alle drei Jahre durchführen.
  • Bei einem Kamin- oder Kachelofen sollte der Kaminfeger jedoch bis zu drei Mal im Jahr zum Kehren antreten, je nachdem, wie oft Sie ihn nutzen
  • Zu beachten ist der sogenannte Feuerstättenbescheid: Dieser wird Ihnen von Ihrem Bezriksschornsteinfeger nach der Feuerstättenschau ausgestellt. Diese wird alle dreieinhalb Jahre fällig. Dabei wird vor allem die Brand- und Betriebssicherheit geprüft.

Das ändert sich durch das Monopolende

Am 31.12.12 endete das Monopol der Schornsteinfeger in Deutschland. Bis dahin erhielten Sie jedes Mal, wenn ein Besuch des Kaminfegers anstand, einen Zettel mit der Ankündigung des Bezirksschornsteinfegers. Inzwischen müssen Sie jedoch selbst mitdenken.

  • Heute müssen Sie den Kaminfeger selbst nach Hause bestellen. Tun Sie dies nicht, kann im Schadensfall die Versicherung Ihnen womöglich die Leistung verweigern. Denn wenn der Schornstein nicht regelmäßig gereinigt wird, bildet sich Ruß. Dies kann zu einem Kaminbrand führen, was sogar ein Abrennen des ganzen Hauses zur Folge haben kann.
  • Allerdings haben Sie jetzt auch das Recht, Ihren Schornsteinfeger persönlich auszuwählen. Sie sind also nicht mehr an den Bezirksschornsteinfeger gebunden.
  • Auch wenn Sie nicht mehr an Ihren Bezirksschornsteinfeger gebunden sind, wird Ihnen dieser trotzdem noch seine Dienste regelmäßig anbieten. Dies geschieht, wie früher, durch Zettel an der Tür. Daher ist es für Sie am bequemsten, diesen weiter in Anspruch zu nehmen. Ansonsten können Sie sich auch nach einem anderen Schornsteinfeger in der Region umsehen. Suchen Sie hierfür am besten im Internet, im Telefonbuch oder in der Zeitung.
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