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Wie weit darf ich in eine Kreuzung einfahren? - Wissenswertes zum sicheren Fahren

Inhaltsverzeichnis

Auf Kreuzungen gilt besondere Vorsicht.
Auf Kreuzungen gilt besondere Vorsicht.
Augen auf im Straßenverkehr! Vor allem an unübersichtlichen Stellen. Dies gilt auch für die Frage, wie weit man denn in eine Kreuzung einfahren darf. Bevor Sie es ausprobieren, machen Sie sich lieber die Situation bewusst.

§ 11 I StVO bestimmt, dass Sie bei stockendem Verkehr trotz grüner Ampel oder Vorfahrt nicht in eine Kreuzung einfahren dürfen, wenn Sie auf der Kreuzung warten müssten. Da dann der gegenseitige Verkehr irgendwann auch losfährt, tragen Sie zum Beginn eines Verkehrschaos bei.

Kreuzungen sind besondere Gefahrenstellen

  • Allgemein gilt, dass ein Autofahrer so weit in eine Kreuzung einfahren darf, dass er den Verkehr überblicken und ohne Risiko für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer den Bereich überqueren kann. Im Übrigen kommt es auf die Situation an.
  • Zeigt die Ampel in Ihre Fahrtrichtung grün, dürfen Sie zwar in die Kreuzung einfahren, müssen aber den Nachzüglern des Querverkehrs, die ebenfalls bei Grün gestartet sind, aber den Gegenverkehr abwarten mussten, die Möglichkeit gewähren, die Kreuzung zu räumen.

So weit darf es im Straßenverkehr eigentlich nicht kommen

  • Besonders problematisch ist die Situation dann, wenn Sie als Linksabbieger die Ampel bei Grün überfahren und dann den Gegenverkehr abwarten müssen. Wird dann die Ampel hinter Ihnen rot und stehen Sie immer noch auf der Kreuzung, dürften Sie eigentlich nicht abbiegen.
  • Auch hier gilt der anfangs zitierte § 1 I StVO, dass Sie bei stockendem Verkehr auch bei grüner Ampel nicht in den Kreuzungsbereich hineinfahren dürfen. Dass diese Vorgabe in der Praxis eher illusorisch und lebensfremd ist, steht auf einem anderen Blatt. Bei starkem und beständigem Gegenverkehr hätten Sie nämlich keine Chance, jemals links abzubiegen. Dennoch darf die Polizei ein Bußgeld verhängen.

Beim Einfahren immer vortasten

  • Gilt an einer Kreuzung rechts vor links, dürfen und müssen Sie faktisch so weit in die Kreuzung hineinfahren, dass Sie die Verkehrssituation überblicken können. Möglicherweise ist Ihr Sichtbereich nach rechts durch ein geparktes Fahrzeug versperrt. Dann bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als sich die notwendige Sicht zu verschaffen. Auch dabei gilt der Grundsatz, dass Sie sich umsichtig in den Kreuzungsbereich hineintasten müssen und in der Lage sind, auf das Verkehrsverhalten anderer Verkehrsteilnehmer angemessen zu reagieren.
  • Sobald Sie sich auf der Kreuzung befinden, sind Sie gehalten, den Kreuzungsbereich umgehend zu räumen.
  • Hören Sie die Sirene eines Rettungsfahrzeuges, gilt es, besondere Umsicht walten zu lassen. Solange Sie nicht wissen, aus welcher Richtung sich das Fahrzeug nähert, sollten Sie nicht unbedingt in Kreuzung hineinfahren und abwarten, bis sich die Verhältnisse klären.

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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