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Wie werde ich Betreuer? - So wird man gesetzlicher Vertreter

Angehörige (Ehefrau, Mutter) können Sie als Betreuer vom Gericht einsetzen lassen.
Angehörige (Ehefrau, Mutter) können Sie als Betreuer vom Gericht einsetzen lassen.
Wenn für Menschen in bestimmten Lebenssituationen eine Betreuung erforderlich wird, dann bestellt das Amtsgericht einen ehrenamtlichen oder hauptberuflich tätigen Betreuer. Hierzu muss kein gesonderter Antrag vorliegen. Viele Angehörige und Personen mit bestimmten beruflichen Fähigkeiten stellen sich die Frage "Wie werde ich Betreuer?"

Die ehrenamtliche Betreuung ist in Deutschland die Hauptform (75 Prozent). Auch die Karrieren beruflicher Betreuer beginnen mit einem Ehrenamt. Erste Ansprechpartner der Gerichte sind sogenannte Betreuungsvereine, dann erst folgen selbstständige Betreuer.

Berufsbetreuung - Vergütung mit Stundenpauschale

Das Gericht wird dann einen Berufsbetreuer als gesetzlichen Vertreter bestellen, wenn die ehrenamtliche Betreuung nicht machbar ist. 

  • Als Berufsbetreuer nehmen Sie das Amt innerhalb Ihrer Berufsausübung wahr. Nach Schätzungen des Berufsverbandes sind etwa 20.000 Personen bundesweit als berufliche Betreuer tätig. Der Umfang ausgeübter beruflicher Betreuungen ist unterschiedlich, da sowohl eine nebenberufliche als auch hauptberufliche Tätigkeit möglich ist.
  • Sie können davon ausgehen, dass Sie etwa drei Jahre brauchen werden, bis Sie eine für Ihren Lebensunterhalt ausreichende Zahl von Betreuungen übertragen bekommen. Sie müssen im Hauptberuf etwa 40 bis 50 Betreuungen durchführen.
  • Das Berufsvormündervergütungsgesetz bestimmt über die Vergütung. Sie werden stundenweise bezahlt. Pro Betreuten gibt es eine Stundenpauschale. Etwa 2 Stunden monatlich gelten als gesetzlich vorgegebene Anzahl bei Betreuungsdauer über ein Jahr. Bei Kurzzeitbetreuungen gelten je nach Fall bis zu 8 Stunden als angemessen.
  • Pro Stunde können Sie ab 27 Euro brutto rechnen. Je nach Qualifikation (Hochschulausbildung) kann sich der Stundensatz auf über 40 Euro erhöhen.

Wie man Betreuer werden kann

  • Um eine Bestellung zu bekommen, müssen Sie sich bei einer regionalen Betreuungsbehörde vorstellen und das Interesse am Übernehmen von Betreuungen bekunden.
  • Die zuständige Behörde prüft den absehbaren Bedarf an Betreuungen sowie die grundsätzliche Eignung von potenziellen Interessenten. Je nach Fall folgt noch eine spezielle persönliche Eignungsprüfung. Berücksichtigt werden eine spezielle Ausbildung und Ihre Berufserfahrung.
  • Es ist durchaus üblich, dass regionale Vormundschaftsgerichte über die Bestellung allein entscheiden. Wenden Sie sich gegebenenfalls an alle infrage kommenden Betreuungsbehörden beziehungsweise Vormundschaftsgerichte.
  • Damit Sie bei Gericht den Status eines Berufsbetreuers erhalten, sollten Sie mehr als zehn Vormundschaften führen und dafür wenigstens 20 Wochenstunden aufwenden. Zumindest sollte die Berufsmäßigkeit in naher Zukunft zu erwarten sein.

Stellen die Betreuungsbehörde und das Amtsgericht fest, dass eine Betreuung wegen der zu erwartenden Schwierigkeiten keine ehrenamtliche Betreuung erlaubt, können Sie auch ohne die notwendige Mindestzahl an Betreuungen eine Bestellung erhalten.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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