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Wirksamkeit der Kündigung - formale und inhaltliche Anforderungen

Die Wirksamkeit der Kündigung hängt von vielen Form- und Inhaltsvorgaben ab.
Die Wirksamkeit der Kündigung hängt von vielen Form- und Inhaltsvorgaben ab.
Eine Kündigung ist schnell geschrieben, muss deshalb aber noch lange nicht wirksam sein. Die Wirksamkeit tritt erst dann ein, wenn alle formalen und inhaltlichen Anforderungen vorliegen und Sie dem Vertragspartner zugeht bzw. er die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hat. Das gilt für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen, genau wie für alle andere Vertragsverhältnisse.

Wann die Wirksamkeit einer Kündigung eintritt

  • Wer einem Arbeitnehmer die Kündigung zuschickt, der möchte den Vertrag beenden. Rechtlich handelt es sich hierbei nicht um ein Angebot, dass der andere annehmen muss. Es ist vielmehr die einseitige Erklärung, dass der Vertrag in der vorgesehenen Frist oder unter Umständen fristlos enden soll. Das ist ein Gestaltungsrecht, von dem jede Vertragspartei, d. h. Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Gebrauch machen kann.
  • Die Beendigung des Vertrags entfaltet Wirksamkeit für die Zukunft. Hierzu müssen alle rechtlichen Erfordernisse an Form und Inhalt erfüllt sein. Sie können Verträge niemals rückwirkend beenden. Das würde dem Grundsatz „Verträge sind einzuhalten“ widersprechen.
  • Die Erklärung, dass der Vertrag beendet wird, ist empfangsbedürftig. Sie wird erst dann wirksam, wenn sie dem Vertragspartner zugeht. Wichtig ist, dass das Schreiben in den Machtbereich des Vertragspartners gelangt und er die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hat. Schicken Sie das Schreiben per Einschreiben und es wird auf der Post aufbewahrt, weil der Empfänger es nicht angenommen hat, so hat der Empfänger keine Möglichkeit der Kenntnisnahme, da die Post nicht in seinem Machtbereich ist. Anders liegt der Fall, wenn das Schreiben im Briefkasten des Empfängers landet. Dann wird die Möglichkeit der Kenntnisnahme sogar bejaht, wenn der Absender wusste, dass der Empfänger im Urlaub war. Der Briefkasten fällt in den Machtbereich des Vertragspartners.

Die formalen und inhaltlichen Anforderungen an das Kündigungsschreiben

  • Die Wirksamkeit einer Kündigung hängt immer davon ab, ob alle formalen und inhaltlichen Anforderungen eingehalten werden. Die formalen Anforderungen beziehen sich auf die Schriftform und die Einhaltung der Frist und die inhaltlichen Anforderungen auf das Zugehen des Schreibens.
  • Das Schriftformerfordernis hat den Vorteil, dass beide Vertragspartner leichter beweisen können, ob der Vertrag noch besteht oder nicht. Darüber hinaus muss die Kündigung auch unterschrieben werden. Es genügt also nicht, wenn Sie sie per E-Mail oder Fax versenden. Das Fax genügt nicht, da beim Empfänger nur eine Kopie des Dokuments ausgedruckt wird und somit die Unterschrift nicht im Original enthalten ist.  
  • Die Beendigung eines Vertrags darf unter keiner Bedingung stehen. Sie sollten daher einfach klar und deutlich formulieren, dass Sie den Vertrag zu einem bestimmten Termin beenden. Nicht rechtswirksam ist beispielsweise die Kündigung, die Sie nur dann einreichen, wenn Ihnen der Arbeitgeber nicht mehr Gehalt zahlt. Sie dürfen sich keine Tür offenhalten. Die Beendigung erklären Sie mit der Kündigung. Es bedarf keiner Einwilligung des Arbeitgebers.
  • Die ordentliche Beendigung des Vertrags darf nur nach der vorgegebenen Frist erfolgen. Sie können in dem jeweiligen Arbeitsvertrag nachlesen, welche Frist vereinbart ist.  
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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