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Wirtschaftlicher Totalschaden und Vollkasko - Informatives

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden zählt nur der Zeitwert.
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden zählt nur der Zeitwert.
Eine Vollkaskoversicherung macht immer dann Sinn, wenn Sie einen Neuwagen nutzen. Aber auch wenn Ihr Fahrzeug als Gebrauchtwagen einige Tausend Euro an Wert hat, kann es Sinn machen, darüber nachzudenken. Wichtig wird diese Absicherung vor allem, wenn auf Grund eines selbst verschuldeten Unfalls ein wirtschaftlicher Totalschaden entsteht.

So geht die Versicherung vor, wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt

Ein wirtschaftlicher Totalschaden bei einem Unfall ist das schlimmste Ergebnis für jeden Autofahrer. Die Bedeutung sagt auch warum: Die Kosten der Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs sind geringer, als die Reparatur. Maßgabe ist dabei der Fahrzeugwert zum Unfallzeitpunkt.

  • Die Erstattung des Versicherers ist somit begrenzt auf den Wiederbeschaffungswert. Hiervon wird der Restwert des Fahrzeugs in Abzug gebracht. Dieser wird in der Regel von einem Gutachter bestimmt. Sie haben allerdings die Wahl, ob Sie Ihr Fahrzeug trotzdem reparieren lassen. Die Mehrkosten müssen in dem Fall allerdings Sie tragen.
  • Achtung: Es hält sich das Gerücht, dass auch die Reparatur bezahlt wird, wenn diese der Höhe nach maximal 130% des Zeitwertes vor dem Unfall beträgt. Diese Regelung gilt im Haftpflichtfall - bei einem Vollkaskoschaden haben Sie keine Möglichkeit, diese Regelung zu nutzen.

Fazit und Beispiel: Sie haben Ihr KFZ seit 1 1/2 Jahren in Benutzung und das Gutachten beziffert den Schaden bei einer Reparatur auf 40.000 Euro. Der Zeitwert des Fahrzeugs betrug hingegen nur noch 30.000 Euro. Diese 30.000 Euro wären in dem Fall die Höhe der Versicherungsleistung. Davon wird allerdings noch der Restwert Ihres Autos nach dem Unfall in Abzug gebracht.

Bei Neu- und Gebrauchtwagen mit Vollkasko finanzielle Nachteile vermeiden

Ein Neuwagen verliert im wahrsten Sinne schon an Wert, wenn Sie damit vom Hof des Autohändlers fahren. Allerdings haben Sie in der Vollkaskoversicherung die Möglichkeit, den Wertverlust mit abzusichern, zumindest für eine begrenzte Zeit (je nach Tarif 6-24 Monate). Ähnliches gilt auch für den Kauf eines Gebrauchtwagens.

  • Diese Option nennt sich bei einem Neuwagen Neuwertentschädigung. Innerhalb des des Zeitraums erhalten Sie den Kaufpreis erstattet, wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Auch hier wird der Restwert in Abzug gebracht wird.
  • Bei Gebrauchtwagen müssen Sie auf die Option "Kaufpreisentschädigung" achten. Die Funktionsweise ist dabei die Gleiche wie auch bei der Neuwertentschädigung.

Auch wenn Tarife mit dieser Option in aller Regel etwas teurer sind, sollten Sie sich gut überlegen, ob es das für Sie nicht wert ist. Vor allem bei Neuwagen können Sie sich mit dieser Vollkaskooption viel Ärger und Wut ersparen.

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