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"Zählt Schmuck zum Erbe?" - Wissenswertes zum Nachlass eines Verwandten

Auch Schmuck kann zum Erbe zählen.
Auch Schmuck kann zum Erbe zählen.
Traurig, aber wahr: Im Todesfall eines nahen Verwandten kann nicht nur die Trauer groß sein, sondern häufig kommt es auch zum Streit ums Erbe. Zum Erbe zählt dabei zunächst grundsätzlich alles das, was dem Erblasser gehörte. Dazu kann dann natürlich auch Schmuck gehören.

Wer stirbt, hinterlässt möglicherweise nicht nur Vermögen oder Schulden, sondern vielleicht auch Streit. Denn was zu Lebzeiten an unterschwelligen Konflikten nicht geklärt war, wird im Nachhinein gerne über Geld ausgetragen. Zählt auch Schmuck zum Erbe, streiten die Erben vielleicht über goldene Halsketten oder Brillantringe.

Was zum Erbe zählt

  • Stirbt ein Mensch, geht dessen Vermögen als Erbschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge als Ganzes auf einen oder auch mehrere Erben über, vgl. § 1922 Abs. 1 BGB. Erben können dabei auch juristische Personen - wie beispielsweise Vereine - sein.
  • Im Einzelfall kann es jedoch strittig sein, ob auch der Schmuck oder ein bestimmtes Schmuckstück unter allen Erben aufgeteilt werden muss oder nicht vielmehr einer bestimmten Person zukommt.
  • Hinterlässt ein Erblasser beispielsweise Frau und Kinder, haben grundsätzlich beide, auch abhängig vom Güterstand in der Ehe, Anteile an dem, was an Vermögen vorhanden ist.
  • Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist in diesem Zusammenhang allerdings auch der sogenannte "Voraus des Ehegatten" geregelt, s. § 1932 BGB. Ist Schmuck vorhanden, den der Erblasser als Hochzeitsgeschenk vom überlebenden Ehegatten erhalten hat, kommt er diesem unter bestimmten Umständen als "Voraus" zu und fällt damit nicht unter die übrige Aufteilung des Erbes.

Schmuck als Vermächtnis

  • Ein Erbe kann auch mit einem sogenannten Vermächtnis beschwert werden, s. § 1939, 2147 BGB. Dies ist der Fall, wenn der Erblasser einem Erben oder jemandem, der nicht Erbe ist, in einem Testament einen Vermögensvorteil zuwendet.
  • So könnte beispielsweise ein Erblasser seiner heimlichen Geliebten in einem Testament bestimmte Schmuckstücke als Vermächtnis hinterlassen.
  • Ein solches Vermächtnis kann dabei nicht nur durch Testament, sondern auch durch einen Erbvertrag angeordnet werden, s. § 1941 BGB.

Grundsätzlich zählt alles zum Erbe, was dem Erblasser gehörte. Allerdings kann ein Erbe durch ein Vermächtnis gezwungen sein, beispielsweise einzelne Schmuckstücke herauszugeben.   

Alle Angaben: Stand Juni 2012

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