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Zahlungsbefehl beantragen - so gehen Sie vor

So wird die Schuld doch noch gezahlt.
So wird die Schuld doch noch gezahlt.
Um gegen einen säumigen Schuldner zu vollstrecken, benötigen Sie einen Titel. Ein Vollstreckungsbescheid ist so ein Titel, der Ihnen zu Ihrem Geld verhelfen kann. Damit ein Gericht einen Zahlungsbefehl erlassen kann, müssen Sie ihn korrekt beantragen, sonst wird Ihr Antrag abgewiesen.

Einen Vollstreckungsbescheid wirksam beantragen

  • Ein Zahlungsbefehl - oder auch juristisch Vollstreckungsbescheid - steht am Ende eines erfolgreichen Mahnverfahrens. Darin werden Sie als Gläubiger aktiv und sichern Ihre Forderung gegen einen Schuldner.
  • Das Mahnverfahren ist heute in fast allen Fällen automatisiert. Sie müssen die nötigen Formulare ausfüllen und brauchen nicht vor Gericht zu erscheinen. Ein Anwalt ist ebenfalls nicht nötig.
  • Auf dem Weg zu Ihrem Vollstreckungsbescheid beantragen Sie zunächst den Mahnbescheid. Dafür benötigen Sie immer die genaue und aktuell gültige Anschrift des Schuldners. Ein Postfach reicht nicht. Wohnt der Schuldner dort nachweislich nicht mehr, müssen Sie seine neue Adresse in Erfahrung bringen. Das Gericht hilft Ihnen dabei nicht.
  • Nach einer erfolgreichen Zustellung warten Sie die Frist ab, die der Schuldner hat, um Widerspruch einzulegen. Im Mahnbescheid ist angegeben, wann Sie den Antrag auf den Zahlungsbefehl frühestens stellen können. Vorher wird das Mahngericht keinen Vollstreckungsbescheid erlassen.
  • Ist die Frist abgelaufen, beantragen Sie beim gleichen Gericht den Vollstreckungsbescheid, der ebenfalls mit einer Frist zum Einspruch Ihrem Schuldner zugestellt wird.

Aus dem Zahlungsbefehl vollstrecken

  • Sie erhalten vom Gericht den Vollstreckungsbescheid in einer vollstreckbaren Ausfertigung. Diese ist wichtig, um überhaupt den Gerichtsvollzieher loszuschicken.
  • Mit dem Vollstreckungsbescheid wenden Sie sich an den Gerichtsvollzieher im zuständigen Amtsgerichtsbezirk des Schuldners. Sie erteilen einen Vollstreckungsauftrag. Die Kosten, die dafür entstehen, werden ebenfalls beim Schuldner eingefordert. Ist bei ihm allerdings nichts zu holen, müssen Sie den Gerichtsvollzieher bezahlen.
  • Kennen Sie die Kontoverbindung des Gläubigers, können Sie mit dem Zahlungsbefehl auch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss direkt beim Gericht beantragen.
  • Dieses Verfahren ist weniger kompliziert, als Sie vielleicht befürchten. Die Gerichte bieten dafür Formulare an, die Sie nur ausfüllen müssen.
  • Erlassen wird der Beschluss vom Rechtspfleger und sodann der Bank und dem Schuldner vom Gerichtsvollzieher zugestellt. Danach ist das Konto gepfändet. Handelt es sich um ein Privatkonto, bekommen Sie natürlich nur Beträge oberhalb der Pfändungsfreigrenze.

Nicht jedes Zwangsvollstreckungsverfahren ist erfolgreich, aber Sie sollten Ihre Forderungen zumindest durch einen Titel absichern.

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