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Zollrechner - so berechnen Sie Zoll und Einfuhrgebühren

Zollrechner - so berechnen Sie Zoll und Einfuhrgebühren2:11
Video von Galina Schlundt2:11

Wenn Sie Waren aus einem "nicht EU-Land" in Deutschland einführen, müssen Sie das deklarieren. Auf dem Flughafen können Sie dazu den Durchgang für anmeldepflichtige Waren wählen. Tun Sie das nicht, erwartet Sie eine Anzeige. Zoll und Strafgebühren fallen außerdem an. Mit einem Zollrechner können Sie leicht ausrechnen, was Sie nach Überschreiten der Freimenge an Zollgebühren je nach Kaufwert zu entrichten haben.

Nicht immer lohnt sich der Kauf von Waren in einem Nicht EU-Land direkt im Ausland oder über das Internet. Mit einem Zollrechner kann man sich vor dem Kauf einen eventuellen Gewinn ausrechnen. Rechtlich macht es kein Unterschied, ob Sie Waren oder technisches Gerät beispielsweise selbst in den USA erwerben oder Sie per Internet ordern.

Ab einem bestimmten Warenwert brauchen Sie den Zollrechner 

  • Wenn Sie online bei Amazon einkaufen, zahlen Sie zum einen eine mäßige Versandgebühr, zum anderen kassiert das Unternehmen im Voraus Zollgebühren.
  • Zollgebühren sind zum Teil recht üppig. Für Computer und Notebooks fallen hingegen keine Gebühren an.
  • Dennoch müssen Sie als Importeur deutsche Zollgebühren beziehungsweise Steuern für den in den USA bestellten Computer oder das Notebook zahlen.
  • In Deutschland zahlen Sie die deutsche Einfuhrsteuer in Höhe des allgemeinen Umsatzsteuersatzes.
  • Eine echte Umsatzsteuer hat man Ihnen bereits in den USA in Rechnung gestellt. Das sind je nach Bundesstaat etwa sieben Prozent des Warenwertes.
  • Die Einfuhrsteuer wird dann fällig, wenn sich der Warenwert über die zulässige Freimenge befindet. Daher müssen Sie Kaufbelege aufheben. Eventuell brauchen Sie nur eine ermäßigte pauschale Steuer von 13,5 Prozent für Zoll und Einfuhrsteuer (Stand 2012) bezahlen.
  • Das Schnäppchen müssten Sie allerdings beim Zoll als Geschenk deklarieren. Wenn Sie online bei Amazon oder eBay bestellen, dürfte das schwerfallen.

Zoll- und Einfuhrsteuern für Waren aus Nicht-EU-Land ausrechnen

Zollgebühren können Sie leicht anhand eines jeweiligen Warenwertes ausrechnen. Ein Zollrechner kann dabei hilfreich sein. Zu unterscheiden ist zwischen Waren, die zollfrei und Waren, für entweder Einfuhrsteuer und/oder Zoll anfallen.

  • Warensendungen bis zu einem bestimmten Gesamtwert sind einfuhrabgabenfrei. Das heißt, Sie zahlen dafür weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer. Bei anderen Warenwerten brauchen Sie keinen Zoll bezahlen. Ausnahmen gibt es hierbei dennoch bei Kaffee, Tabakwaren und Parfüm. Außerdem fällt dann noch Einfuhrumsatzsteuer an.
  • Wenn Sie bei einem Internet Einkauf die Zollanmeldung vornehmen möchten, rufen Sie die Webseite Internetzollanmeldung. Dort können Sie das entsprechende Formular ausfüllen. Der deutsche Zoll wird immer auf der Grundlage einer speziellen Zolltarifnummer berechnet.
  • Wenn Sie vor einem Kauf im Ausland abschätzen möchten, wie die Gebühren bei der Einfuhr sind, können Sie die Zollrechner Zoll/EUST Berechnung - FOB, Berechnung von Zollgebühren beim internationalen Handel oder den Onlinerechner für Selbstimporte nutzen.

Wenn Sie die Verzollung exakt ermitteln wollen, müssen Sie zum Warenwert beziehungsweise Rechnungspreis noch die Versandkosten und die Kosten für die Verpackung berücksichtigen. Einfuhrumsatzsteuer wird auf den kompletten Warenwert (Kaufpreis plus Versand- und Zollkosten) erhoben.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.