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Zweite Firma gründen - Gründe und Besonderheiten

Eine zweite Firma im Ausland zu gründen, kann sinnvoll sein, um steuerliche Vorteile zu nutzen.
Eine zweite Firma im Ausland zu gründen, kann sinnvoll sein, um steuerliche Vorteile zu nutzen.
Zu verschiedene Geschäftsbereiche, beispielsweise Reinigungsleistungen und Finanzdienstleistunge, in ein und dem selben Unternehmen zu integrieren, scheint nicht besonders sinnvoll. Die Lösung kann heißen, eine zweite Firma zu gründen. Soll einer der beiden Geschäftsbereiche internationalisiert werden, wäre die Schaffung eines Tochterunternehmens im Ausland logisch.

Innerhalb eines Unternehmens können Sie verschiedene Geschäftsbereiche führen. Zwei rechtlich selbständige Firmen bieten Ihnen bessere Möglichkeiten, unterschiedliche Geschäfte abzuwickeln. Bei einer Internationalisierung der Geschäftsbeziehung können Tochterunternehmen für den geschäftlichen Erfolg im Ausland sorgen.

Zweitfirma in Deutschland gründen

Wenn Sie eine zweite Firma gründen wollen, stellt sich die Frage, ob Sie das Unternehmen anmelden müssen. Auf diese Frage gibt es mehrere Antworten:

  • Angenommen Sie besitzen ein Einzelunternehmen und betreiben einen Webshop. Jetzt möchten Sie einen zweiten Shop eröffnen. Sie haben bereits ein Gewerbe angemeldet. Bei Geschäftsanmeldung haben Sie den Verkauf von Produkten im Onlineshop angegeben. Was ist zu tun?
  • Die Hauptrolle bei der Beantwortung der Frage spielt die Unternehmensform. Bei einem Einzel- und Kleinunternehmen, welches auf Ihren Namen läuft, können Sie kein zweites Unternehmen anmelden. Ihren Namen können Sie nur einmal verwenden.
  • Wenn Sie in einem zweiten Webshop Waren anbieten wollen, die Sie in der ursprünglichen Gewerbeanmeldung noch nicht aufgeführt haben, erweitern Sie Ihr Gewerbe. Ein neues Gewerbe müssen Sie nicht anmelden. Grundsätzlich ist es möglich, verschiedene Branchen miteinander zu verknüpfen. Bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt erhalten Sie detaillierte Auskunft für einen konkreten Fall.
  • Zusätzlich zu Ihrem urspünglichen Unternehmen können Sie eine Zweitfirma mit einer anderen Unternehmensform, beispielsweise als Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft, gründen.
  • Die Personengesellschaft (GbR,OHG) entsteht, sobald Sie sich mit einer  anderen Person zusammenschließen. Unternehmensformen wie UG, GmbH und AG repräsentieren Kapitalgesellschaften. Die Gründung eines zusätzlichen Unternehmens im Ausland unterliegt den gesetzlichen Regelungen des Gründungslandes.

Zweite Firma im Ausland starten

Es gibt viele Gründe, die für eine Zweitfirma im Ausland sprechen. Internationale Unternehmen besitzen in der Regel neben ihrem Hauptsitz im Inland mindestens eine weitere Filiale oder Betriebsstätte im Ausland. Das sichert die Nähe zu Lieferanten und Abnehmern. Häufig sind es steuerliche Vorteile, die für eine Verlagerung des Firmensitzes ins Ausland den Ausschlag geben.

  • Wenn Sie als deutscher Unternehmer eine Niederlassung im Ausland einrichten wollen, treffen Sie auf unterschiedlichste Bedingungen. Nicht selten sind diese sogar innerhalb eines Landes nicht gleich. Wie sieht das im Falle der Schweiz aus? Während eine Personengesellschaft in der Schweiz von einer liberalen Gesetzgebung profitiert, müssen Kapitalgesellschaften, wie GmbH oder AG, weitaus umfangreichere Auflagen erfüllen.
  • Wenn Sie sich für die Gründung einer Firma in der Schweiz aussprechen, gründen Sie eine Filiale. Das bietet Ihnen mehr Vorteile als eine Existenzgründung oder Firmengründung. Staatliche Zuschüsse dürfen Sie bei einer Existenzgründung in der Schweiz nicht erwarten. Eine Firma, die in Deutschland gemeldet ist, kann sehr einfach eine Niederlassung in der Schweiz einrichten. Für die Gründung einer Personengesellschaft bedarf es nur einiger Formalitäten. Gefordert wird ein Eintrag in das Handelsregister, was 2.000 Schweizer Franken (etwa 1.300 Euro) kostet.
  • Von einer Eintragung kann Abstand genommen werden, wenn Sie Ihr Gewerbe nicht nach kaufmännischer Art führen oder der jährliche Umsatz 100.000 Schweizer Franken nicht übersteigt. Der Nachweis spezieller Qualifikationen ist, bis für wenige Ausnahmen, nicht erforderlich.

Niederlassung in der Schweiz mit Vorteilen

  • Die Niederlassung in der Schweiz bietet den Vorteil, dass kein fixes Grundkapital notwendig ist. Die Geschäftstätigkeit kann unmittelbar nach der Anmeldung erfolgen. Das Schweizer Recht erlaubt ausländischen Unternehmen die Eröffnung eines Schweizer Bankkontos und das Stellen von Rechnungen zwischen Muttergesellschaft und Filiale. Weder zur Buchführung noch zur Reservebildung besteht eine Verpflichtung.
  • In der Schweiz findet keine Doppelbesteuerung statt. Außerdem entfallen bei ausländischen Unternehmen bestimmte Schweizer Steuern, beispielsweise die Verrechnungssteuer auf Dividende. Die Mehrwertsteuer ist niedriger als in Deutschland.  Der Regelsteuersatz macht weniger als die Hälfte des deutschen Mehrwertsteuersatzes aus. Beim Vorsteuerabzug gelten in der Schweiz in etwa die gleichen Regelungen wie in Deutschland.

Tipp: Wenn Sie Ihre zweite Firma in den USA gründen wollen, dürfte der Bundesstaat Delaware die erste Wahl sein. Gründer profitieren bei einer Firmengründung in Delaware von einer Firmengesetzgebung, die weltweit ihres gleichen sucht. Wenn Sie in den USA als Offshore-Unternehmen keine Geschäfte abwickeln, haben Sie nichts mit US-amerikanischen Steuerbehörden zu tun.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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