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Alleinerziehende Mutter: Wohnung gekündigt - so finden Sie eine Bleibe

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Es gibt immer einen Weg.
Es gibt immer einen Weg. © Benjamin Thorn / Pixelio
Als alleinerziehende Mutter haben Sie es schon schwer genug. Wird Ihnen auch noch die Wohnung gekündigt, sollten Sie nicht verzweifeln. Es gibt einige Optionen, die Ihnen weiterhelfen können.

Wurde Ihnen gekündigt, nutzen Sie die Sozialklausel

Wurde Ihnen als alleinerziehende Mutter die Wohnung gekündigt, sollten Sie zunächst aufgrund der Sozialklausel des § 574 BGB Widerspruch gegen die Kündigung der Wohnung einlegen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen.

  • Dazu müssen Sie sich auf eine besondere Härte berufen, weil beispielsweise kein angemessener Ersatzwohnraum verfügbar ist. Auch wenn Sie schwer erkrankt sind, eine schwierige und für Ihren Berufsweg entscheidende Prüfung bevorsteht oder Sie Kleinstkinder zu versorgen haben, die Sie auch anderweitig nicht unterbringen können, kann eine solche den Widerspruch begründende Härte vorliegen.
  • Beachten Sie, dass Sie Ihr Vermieter nicht ohne Weiteres auf die Straße setzen darf und Sie ihn auf die Räumungsklage bei Gericht verweisen dürfen. In der Zeit bis zu einem eventuellen Urteil versuchen Sie eine anderweitige Lösung zu finden. Gekündigt ist noch lange nicht geräumt.

Mit einem Wohnberechtigungsschein Wohnung beantragen

  • Wenden Sie sich an Ihr örtlich zuständiges Wohnungsamt und beantragen Sie bei geringem Einkommen die Zuweisung einer Sozialwohnung. Dazu brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Weisen Sie auf die Dringlichkeit der Wohnungssuche hin, da die Vergabe meist nach Dringlichkeitsstufen vorgenommen wird. Als alleinerziehende Mutter dürfen Sie mit einer bevorzugten Zuweisung rechnen.
  • Sie haben auch eine Chance ohne Wohnberechtigungsschein eine Sozialwohnung zu beziehen, wenn Sie die Voraussetzungen selbst nicht erfüllen (z. B. zu hohes Einkommen, laufendes Scheidungsverfahren), sich aber mit einer oder mehreren alleinerziehenden Müttern zusammentun, die in dergleichen Situation sind wie Sie oder zumindest in einer Person die Voraussetzungen erfüllen. Dazu muss der Vermieter einen Freistellungsantrag bei der Gemeinde stellen. In Ausnahmefällen kann die Gemeinde Sie dann dennoch in eine Sozialwohnung einweisen.

Kontaktieren Sie einen Verein für Alleinerziehende

  • Wenden Sie sich an einen Verein für alleinerziehende Mütter und Väter, der Sie eventuell in eine Wohngemeinschaft mit anderen Alleinerziehenden vermitteln kann. In einer solchen WG kann auch eine gegenseitige Kinderbetreuung vereinbart werden.
  • Als alleinerziehende Mutter können Sie sich auch an ein Mutter-Kind-Heim wenden, das von den Gemeinden, der Caritas, dem Diakonischen Werk, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband oder der Arbeiterwohlfahrt unterhalten wird. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde oder dem Jugendamt nach. Dort kann man Ihnen meist mit den passenden Adressen weiterhelfen oder Sie auch vermitteln.

Weitere Möglichkeiten für Sie als Mutter

  • In extremen Fällen kontaktieren Sie das Frauenhaus, das Sie in allen größeren Städten finden. Die Telefonnummer finden Sie im Telefonbuch oder Sie rufen bei den Wohlfahrtsverbänden oder einfach bei der Polizei an.
  • Je nach Ihrer finanziellen Situation könnten Sie vorübergehend ein möbliertes Zimmer anmieten oder sich in eine Pension einmieten. Fragen Sie das Sozialamt, ob eine Kostenübernahme möglich ist.
  • Vielleicht ist es auch möglich, bei Ihren Eltern Unterschlupf zu finden.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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