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Alte Eternitplatten fachgerecht abbauen und entsorgen

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Asbestmaterial ist Sonderabfall.
Asbestmaterial ist Sonderabfall. © s.media / Pixelio
Eternit war ein beliebter Baustoff. Vor allem auch Dächer wurden mit Eternitplatten eingedeckt. Eternit enthält aber Asbest, den Wunderstoff der 60-er Jahre. Da Asbest stark krebserregend ist, sollten Sie alte Eternitplatten auf keinen Fall selbst entsorgen.

Was Sie benötigen

  • Fachbetrieb Asbestentsorgung

Asbest, der auch in Eternitplatten enthalten ist, galt vor allem in den sechziger Jahren als Wunderfaser. Seine Eigenschaften in Bezug auf Festigkeit, Hitze- und Säurebeständigkeit machten ihn zu einem beliebten Werkstoff. Seit dem Jahr 2003 ist die Verwendung von Asbest verboten.

Alte Eternitplatten nur durch Fachbetriebe entsorgen

  • Asbest gilt als stark Krebs erregend. Dringen die winzigen Fasern in die Lunge ein, rufen sie vielen Jahren, meist erst nach Jahrzehnten!,  Lungen- oder Rippenfelltumore hervor, deren Heilungschancen bei null liegen.
  • Nehmen Sie diesen Hinweis unbedingt ernst. Er dient keinesfalls der Panikmachung oder der Arbeitsbeschaffung von Handwerkern, sondern beruht auf medizinischen Erkenntnissen. Jede einzelne Faser, die Sie beim Abbau von Eternitplatten zwangsläufig einatmen, kann Ihr Leben bedrohen. Das Verbot dient auch dem Schutz Ihrer Nachbarn, sodass es auch nichts nutzt, wenn Sie selbst einen Mundschutz tragen würden. Der Wind verteilt Asbestfasern nach überall.
  • Für den Umgang mit Asbestzement-Produkten, also auch mit Eternitplatten, gelten eine ganze Reihe von Vorschriften. Als Privatperson dürfen Sie asbesthaltige Materialien nicht mehr selbst entsorgen.
  • Auch wenn Kosten anfallen, müssen Sie eine Fachfirma mit der Entsorgung Ihrer alten Eternitplatten beauftragen. Sie riskieren ansonsten, dass Sie Ihr aufmerksamer Nachbar anzeigt und Sie sich wegen Verstoßes gegen das Umweltschutzgesetz strafbar machen.

Asbesthaltige Materialien sind lebensgefährlich

  • Eternitplatten dürfen deshalb nicht zerbrochen, zerkleinert oder vom Dach auf den Boden geworfen werden. Auch Abschleifen, Abbürsten oder Druckreinigen ist verboten.
  • Können Sie bei  genagelten oder geschraubten Platten die Schrauben oder Nägel nicht lösen, dürfen diese Platten ausnahmsweise herausgehebelt werden.
  • Wenn die Platten abgebaut sind, muss die Unterkonstruktion sofort abgesaugt und feucht gereinigt werden.
  • Achten Sie darauf, dass während des Arbeitens nicht geraucht, getrunken oder gegessen wird.
  • Vor allem sollten sich keine Kinder in der Nähe aufhalten.
  • Vor der Gebäudewand ist das Gelände mit Planen auszulegen, um herabfallende Bruchteile auf zusammen.
  • Sie dürfen auch ausgebaute alte Eternitplatten nicht wieder einbauen oder verschenken.
  • Ausgebaute alte Eternitplatten müssen in geeigneten, sicher verschließbaren Verpackungen gesammelt, gelagert und entsorgt werden. Geeignet sind feste Kunststoffsäcke, mit Planen verschlossene Container und Paletten mit Folienverpackung.
  • Das Material wird auf bestimmten Mülldeponien speziell eingelagert oder beseitigt.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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