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Auto abmelden ohne Brief - so sollten Sie vorgehen

Achten Sie gut auf Ihre Papiere.
Achten Sie gut auf Ihre Papiere. © RainerSturm / Pixelio
Wer sein Auto abmelden will, muss dazu die Zulassungsbescheinigung bzw. den Kfz-Brief und den Kfz-Schein vorlegen. Ohne Brief, der heute die Zulassungsbescheinigung Teil II ist, geht nichts. Sie brauchen also Ersatzpapiere.

Was Sie benötigen:

  • Versicherung an Eides statt
  • Fahrzeugschein
  • Kennzeichen
  • evtl. Verwertungsnachweis

Ersatzpapier zum Abmelden vom Auto

Wenn Sie sicher sind, dass Sie den Brief des Autos nicht finden, müssen Sie einen neuen Brief beantragen:

  1. Zeigen Sie den Verlust des Briefes bei der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle, bei der Sie das Auto ohne Brief abmelden wollen, an.
  2. Leisten Sie eine  Versicherung an Eides statt über den Verlust des Briefes. Manche Zulassungsstellen nehmen diese entgegen, andere verweisen an andere Ämter, Notare oder den Pfarrer. Es liegt im Ermessen der Behörde, welche Erklärungen akzeptiert werden. Vorsicht: Geben Sie die Erklärung nicht ab, wenn Sie wissen, wo der Brief ist, zum Beispiel, weil dieser als Pfand hinterlegt worden ist.
  3. Die Zulassungsstelle bietet den abhandengekommenen Brief/bzw., die Zulassungsbescheinigung im Verkehrsblatt auf. Banken prüfen hier regelmäßig, ob bei ihnen als für Autokredite als Pfand hinterlegte Briefe aufgeboten werden! Sie können das Auto also weder heimlich abmelden noch verkaufen.
  4. Sie bekommen erst nach Ablauf von 3 Wochen statt des Briefes die Zulassungsbescheinigung Teil II. Erst dann können Sie das Auto abmelden.

Ohne Brief geht nichts

  • Bewahren Sie den Brief sorgfältig aus, denn ohne den Brief haben Sie nicht nur Probleme beim Abmelden des Autos, Sie können es auch bei einem Umzug nicht ummelden. Sie bekommen kein Ersatzkennzeichen und ein Verkauf ist ohne Brief ebenfalls nicht möglich.
  • Der Fahrzeugbrief ist kein Eigentumsnachweis, er sagt nur aus, wer für das Fahrzeug verantwortlich ist. Wenn Sie das Auto also ohne Brief verkaufen, haften Sie weiter für Schäden, die durch Ihr Auto entstehen. Auch hat der Brief eine Indizfunktion laut BGH-Rechtsprechung. Wenn jemand den Brief des Fahrzeuges hat, kann er zumindest glaubhaft machen, der Eigentümer zu sein.

Aus diesen Gründen sollten Sie auf den Brief gut achten, dann haben Sie auch keine Probleme, wenn Sie das Auto abmelden wollen.

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