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Bankauskunft für den Vermieter - das sollten Sie beachten

Inhaltsverzeichnis

Vermietung nur gegen Sicherheit.
Vermietung nur gegen Sicherheit.
Vermieter sind neugierig. Als Mieter sind nicht verpflichtet, ungefragt persönliche Angaben zu machen und müssen keinesfalls alle Fragen beantworten. Auch eine Bankauskunft kann nur mit Ihrer Zustimmung eingeholt werden.

Was Sie benötigen

  • Girokonto

Ein Eigentümer und Vermieter einer Immobilie hat ein verständliches Interesse daran, sicherzustellen, dass Sie als neuer Mieter tatsächlich auch in der Lage sind, Ihren Zahlungsverpflichtungen aus dem Mietvertrag nachzukommen.

Vermieter prüft Ihre Bonität

  • Einige Vermieter verlangen daher eine SCHUFA-Selbstauskunft oder eine Bankauskunft. Private Vermieter sind nicht der SCHUFA angeschlossen und können daher von sich aus keine SCHUFA-Auskunft einholen. Allenfalls gewerbliche Vermieter sind SCHUFA-Mitglied. Sie bedürfen in diesem Fall aber Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.
  • Wenn der Vermieter eine Bankauskunft wünscht, benötigen Sie ein Girokonto, auf dessen Grundlage die Bank Ihr Zahlungsverhalten beurteilen und eine Bankauskunft erteilen kann.
  • Ihre Bank ist nur bereit, dem Vermieter Auskunft zu erteilen, soweit Sie die Auskunftserteilung an Dritte nicht ausdrücklich untersagt haben. Eine Bankauskunft wird nur erteilt, wenn Sie dies also generell oder im Einzelfall ausdrücklich bestimmt haben. Ihre generelle Zustimmung findet sich normalerweise in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank.
  • Außerdem muss der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der gewünschten Auskunft glaubhaft darlegen können. Meist lässt der Vermieter Sie ein vorbereitetes Formular unterzeichnen, das er Ihrer Bank vorlegt.

Bankauskunft muss den Datenschutz gewährleisten

  • Die Bankauskunft enthält auch keine Angaben über Ihren Kontostand oder Ihre monatlichen Einnahmen und Ausgaben. Eine Bankauskunft enthält nur allgemein gehaltene Informationen über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse, Ihre Kreditwürdigkeit und Ihre Zahlungsfähigkeit.
  • Sparguthaben, Depots oder sonstige der Bank anvertraute Vermögenswerte oder Angaben über Dispositionskredite oder ein überzogenes Girokonto erteilt die Bank nicht.
  • Soweit Sie die Erteilung einer solchen Bankauskunft ablehnen, müssen Sie natürlich damit rechnen, dass der Vermieter Sie als Mietinteressent nicht weiter berücksichtigt. Gegebenenfalls sprechen Sie vorher mit Ihrer Bank über diesen Sachverhalt und versuchen bestehende Unstimmigkeiten oder negativ erscheinende Gegebenheiten auszuräumen.
  • Gut ist, wenn ein zuvor überzogenes Girokonto ausgeglichen wird.
  • Sofern Sie wissen, dass Sie in absehbarer Zeit eine neue Mietwohnung anmieten möchten, sollten Sie sich auf diese Situation frühzeitig einstellen.
  • Sofern Sie die Miete über das Sozialamt beziehen, sind Sie verpflichtet, den Vermieter auch ungefragt auf diesen Umstand hinzuweisen. Dabei brauchen Sie keine allzu große Scheu zu haben, da auf diese Weise sichergestellt ist, dass die Miete bezahlt wird und es auf Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht unbedingt ankommt. Für einen Vermieter kann dies ein durchaus positiver Aspekt sein.
  • Ist Ihre Bankauskunft schlecht, sollte Ihr Ehe- oder Lebenspartner als Mieter auftreten, sofern er eine bessere Auskunft bieten kann.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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