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Ehepartner in der Krankenversicherung mitversichern - so geht's

Jede Krankenversicherung nimmt Ehepartner auf.
Jede Krankenversicherung nimmt Ehepartner auf.
In der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie Ihren Ehepartner, falls dieser über kein eigenes Einkommen verfügt, sogar kostenlos mitversichern. In privaten Krankenkassen müssen Sie für jedes Familienmitglied separate Beiträge zahlen.

Im Gegensatz zu den privaten Krankenversicherungen bieten die gesetzlichen Krankenkassen die sogenannte Familienversicherung an. Das heißt, Sie können sowohl Ihren Ehepartner als auch Ihre Kinder in Ihrer Krankenkasse mitversichern. Dafür müssen aber einige Voraussetzungen erfüllt sein.

So können Sie Ihren Ehepartner mitversichern

  • Die wichtigste Voraussetzung ist, dass Sie verheiratet sind, oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben. Dann können Sie bei Ihrer Krankenversicherung beantragen, dass Ihr Ehepartner dort mitversichert wird.
  • Die Krankenkasse prüft dann die Voraussetzungen für die Aufnahme Ihres Ehegatten in die sogenannte Familienversicherung.
  • Das ist aber nur dann möglich, wenn Ihr Ehegatte kein eigenes Einkommen hat und dadurch selbst versicherungspflichtig ist.
  • Ihr Ehepartner darf maximal 350 Euro pro Monat einnehmen, um in Ihrer Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert zu sein. Dazu zählen alle Einkünfte aus Mieten, Pachten, Zinserträge, usw.
  • Eine Ausnahme gibt es, falls Ihr Ehepartner einen Minijob auf 400 Euro Basis ausübt. In dem Fall kann er ebenfalls kostenlos mitversichert werden.
  • Beim Ausfüllen des Antragsformulars sollten Sie unbedingt sehr gewissenhaft Auskünfte über die Einnahmen Ihres Ehegatten geben. Die Krankenkassen haben nämlich die Möglichkeit, die Einnahmen zu überprüfen. Falls dann festgestellt wird, dass Sie geschummelt haben, erlischt der Versicherungsschutz rückwirkend. Das bedeutet für Sie, dass Sie hohe Nachzahlungen leisten müssen.
  • Bezieht Ihr Ehepartner eine eigene Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, so kann er ebenfalls nicht in die Familienversicherung aufgenommen werden, da zum Rentenbezug auch eine Pflichtversicherung in der Krankenkasse gehört.

Falls Ihr Ehepartner die Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllt, spielt es übrigens keine Rolle, ob Sie selbst pflichtversichert sind, oder ob Sie ein freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind.

helpster.de Autor:in
Martin Lembke
Martin LembkeMartin ist ausgebildeter Landmaschinenmechaniker. Er lebt auf dem Land und bewirtschaften einen großen Obst- und Gemüsegarten. Hier ist er handwerklich stark gefragt und kann sich auch seinem größten Hobby den Autos widmen.
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