Alle Kategorien
Suche

Ein Zwischenzeugnis verlangen - so verhandeln Sie mit dem Arbeitgeber

Wenn Sie als Arbeitnehmer den Arbeitsplatz wechseln möchten oder innerbetriebliche Veränderungen anstehen, können Sie von Ihrem Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis verlangen. Sie sollten einige strategische Gegebenheiten dabei berücksichtigen und Nachteile für Ihre Position vermeiden.

Was Sie benötigen:

  • Zwischenzeugnis

Ein Zwischenzeugnis wird in der Regel als qualifiziertes Zeugnis erstellt, da ein einfaches Zeugnis für die damit verbundenen Zwecke meist wenig aussagefähig sind. In Inhalt und Formulierung entsprechen Zwischenzeugnisse weitgehend den endgültigen Zeugnissen. Es fehlen meist nur Angaben über den Austrittsgrund unseres Formulierungen.

Betriebliche Veränderungen rechtfertigen Zwischenzeugnis

  • Einige Manteltarifverträge sehen vor, dass Zwischenzeugnisse jederzeit im Bedarfsfall oder bei einem anzuerkennenden Interesse erstellt werden müssen. Ansonsten entsteht der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Als Anlass für die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses kommt infrage, dass Sie sich um einen neuen Arbeitsplatz bewerben möchten, der Arbeitgeber an Ihrem Ausscheiden interessiert ist, innerbetriebliche Veränderungen anstehen, Sie eine andere Aufgabe unter einem neuen Vorgesetzten übernehmen, Sie in den Betriebsrat gewählt werden oder ein politisches Mandat übernehmen.
  • Scheiden Sie endgültig aus dem Arbeitsverhältnis aus, müssen Sie das Original-Zwischenzeugnis gegen Erhalt des endgültigen Zeugnisses zurückgeben.
  • Grundsätzlich sollten Sie jede günstige Gelegenheit nutzen, um ein positives Zwischenzeugnis zu verlangen. Wechselt Ihr Vorgesetzter oder scheidet er aus dem Betrieb aus oder werden Sie in eine andere Abteilung versetzt, haben Sie Anlass, dass Ihre Leistungen von Ihrem bisherigen Vorgesetzten beurteilt werden. Haben Sie gut gearbeitet, ist der Vorgesetzte sicher bereit, Sie mit lobenden Worten zu bedenken.

Verlangen Sie eine individuelle Beurteilung

  • Bitten Sie Ihren Vorgesetzten um ein individuelles und persönliches Zeugnis. Wichtig ist, dass er es selbst formuliert und nicht etwa durch die Personalabteilung erstellen lässt, in der Ihre Leistungen nur bedingt beurteilt werden können. Solche persönlichen Zeugnisse haben bei späteren Bewerbungen ein besonderes Gewicht.
  • Will Ihnen Ihr Unternehmen aus Gründen, die nicht in Ihrer Person liegen, aus Mangel an Arbeit, Betriebsstilllegung, Verkauf oder Fusion kündigen, wird man auch bereit sein, Ihnen zur Erleichterung Ihres Weggangs ein besonders positives Zeugnis zu formulieren.
  • Auch wenn der Chef mit Ihren Leistungen unzufrieden ist und Ihnen die Kündigung nahelegt, haben Sie eine gute Verhandlungsbasis für ein positives Zeugnis. Sie dürfen in diesem Fall Zugeständnisse erwarten und sich wegloben lassen.
  • Bedenken Sie aber Folgendes. Wenn Sie den Arbeitsplatz wechseln möchten und mit dem Wunsch nach einem Zwischenzeugnis Ihren Arbeitgeber auf Ihre Absichten aufmerksam machen, laufen Sie Gefahr, als unsicherer Mitarbeiter eingestuft und auf ein Abstellgleis abgeschoben zu werden.
  • Besser ist, rechtzeitig bei unauffälligen Anlässen ein Zwischenzeugnis zu verlangen und erstellen zu lassen.
  • Ein künftiger potenzieller Arbeitgeber hat in der Regel Verständnis dafür, wenn Sie sich von Ihrem derzeitigen Arbeitgeber kein Zwischenzeugnis erstellen lassen möchten, um das Vertrauensverhältnis nicht zu belasten.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
Teilen: